Unterschriftsbeglaubigung (Grundschuld) mit Übermittlung
Verfasst: 13.06.2018, 12:33
Hallo Zusammen,
ich hab mal ne Frage, ob das so richtig ist:
Bei einer Grundschuldbestellung durch reine Unterschriftsbeglaubigung und elektronischer Übermittlung an das Grundbuchamt fallen die Kosten wie folgt an!?:
KV 25100 Unterschriftsbeglaubigung 0,2 Geb. nach dem Wert der Grundschuld gem. § 53 Abs. 1
KV 22125 Erzeugen von Strukturdaten (xml-Datei) 0,6 Geb. - da keine Gebühr für ein Beurkundungsverfahren oder für die Fertigung eines Entwurfs erhoben wurde -
KV 22124 Antragstellung oder Übermittlungstätigkeit da wir die Grundschuld an das Grundbuchamt übermittel
KV 25102 Beglaubigung von Dokumenten - die Grundschuld wird von uns ja elektronisch beglaubigt und ist keine Urkunde oder auch kein Entwurf des Notars
KV 32000 Dokumentenpauschale
KV 32002 elektronisch gespeicherten Dateien
KV 32004 oder 32005
Ist das wirklich so richtig? Oder etwas doppelt aufgeführt, d.h. schließt die eine KV Nummer die andere aus?
Vielen Dank im Voraus
Tanja
ich hab mal ne Frage, ob das so richtig ist:
Bei einer Grundschuldbestellung durch reine Unterschriftsbeglaubigung und elektronischer Übermittlung an das Grundbuchamt fallen die Kosten wie folgt an!?:
KV 25100 Unterschriftsbeglaubigung 0,2 Geb. nach dem Wert der Grundschuld gem. § 53 Abs. 1
KV 22125 Erzeugen von Strukturdaten (xml-Datei) 0,6 Geb. - da keine Gebühr für ein Beurkundungsverfahren oder für die Fertigung eines Entwurfs erhoben wurde -
KV 22124 Antragstellung oder Übermittlungstätigkeit da wir die Grundschuld an das Grundbuchamt übermittel
KV 25102 Beglaubigung von Dokumenten - die Grundschuld wird von uns ja elektronisch beglaubigt und ist keine Urkunde oder auch kein Entwurf des Notars
KV 32000 Dokumentenpauschale
KV 32002 elektronisch gespeicherten Dateien
KV 32004 oder 32005
Ist das wirklich so richtig? Oder etwas doppelt aufgeführt, d.h. schließt die eine KV Nummer die andere aus?
Vielen Dank im Voraus
Tanja