"Kostenvoranschlag" Notarkosten

Für alle Fragen rund um Kosten - neues Recht ab 01.08.2013
Antworten
Jenna
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 69
Registriert: 05.02.2018, 12:09
Beruf: ReNo
Software: Advoline

#1

26.04.2018, 15:34

Hallo ihr Lieben!

Folgendes Problem: Bei uns war ein Mandant und ließ seine Unterschrift unter einem mitgebrachten Dokument beglaubigen. Weil wir gerade Zeit hatten, haben wir das ohne Termin gemacht (was eher die Ausnahme sein dürfte) und auch gleich ausgefertigt, dass er die Urkunde am gleichen Tage wieder abholen konnte.

Kostentechnisch ist die Nr. 25100 angefallen, hier konkret mit 20,00 EUR, also wirklich Peanuts!
Der UB-Vermerk sollte in englischer Sprache gefertigt werden, daher kamen zu den 20,00 EUr noch 6,00 EUR obendrauf.

Jetzt hat er sich bei mir beschwert, dass ich ihn über die Zusatzgebühr für die Fremdsprache nicht aufgeklärt hätte – was ich wirklich nicht gemacht habe. Im Ergebnis ist die Urkunde also sage und schweige 6,00 EUR teurer gewesen als gedacht.

Meine Frage: Wie handhabt ihr sowas?
Klärt ihr eure Mandanten wirklich über jeden anfallenden Euro auf oder macht ihr es wie ich und sagt sinngemäß: „Beurkundungskosten so und so plus Auslagen und Mehrwertsteuer“

Dass die Fremdsprache keine Auslage ist, weiß ich, aber mir geht es hier ums Prinzip.
Bevorzugt behandelt werden und sich dann auch noch über eine Rechnung von ca. 30,00 EUR beschweren, ist für mich unterste Schublade…
Revisor
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1490
Registriert: 16.03.2007, 08:24
Beruf: Bezirksrevisor
Wohnort: NRW

#2

26.04.2018, 15:46

1) Ungefragt besteht grundsätzlich keine Verpflichtung, auf die Höhe der entstehenden Kosten hinzuweisen, da der Notar verpflichtet ist, die gesetzlichen Gebühren zu berechnen.

2) Wenn eine Auskunft erteilt wird, sollte diese natürlich möglichst richtig sein.

Allerdings führt eine unrichtige Auskunft nur dann dazu, dass der Notar Kosten nicht erheben darf, wenn bei richtiger Belehrung von der Beauftragung abgesehen worden wäre (§ 21 GNotKG).

Das ist aber in eurem Fall ganz sicher nicht so, da euer Mandant ja die Beglaubigung brauchte und bei jedem anderen Notar ebenso viel zu zahlen hätte.
Jenna
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 69
Registriert: 05.02.2018, 12:09
Beruf: ReNo
Software: Advoline

#3

26.04.2018, 15:57

Dass meine Auskunft so genau wie möglich sein soll, ist mir klar - allein schon der Fairness halber gegenüber dem Mandanten.

Mein Problem ist nur, dass mich doch niemand auf den Euro genau festnageln kann, oder?
Zwischen Schätzung und Rechnung ist doch meinstens eine (hoffentlich geringe) Differenz, oder nicht?
mrsgoalkeeper
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 4840
Registriert: 30.07.2007, 09:23
Beruf: ReNo, Betriebswirtin Schwerpunkt Recht, Rechtsreferentin(FSH), angehende Bachelorette:-)
Wohnort: NRW

#4

26.04.2018, 17:40

Natürlich ist es albern vom Mandanten sich darüber aufzuregen und selbstverständlich hat man kleine Differenzen, allerdings sind in Deinem Fall (auch wenn es nur 6 € sind) die Kosten 30 % höher als angekündigt. Wenn Du irgendwo nach den Kosten fragst und hinterher 30 % mehr zahlen musst bist Du ja auch nicht erfreut.
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11
Martin Filzek
Foreno-Inventar
Beiträge: 2192
Registriert: 30.05.2008, 16:23
Beruf: Fachbuchautor KostenO/GNotKG), freibeuflicher Dozent, früher Notariatsmitarbeiter bzw. -BV

#5

26.04.2018, 17:59

Natürlich kann man die 6 Euro Mehrkosten mit 30 % mehr als vorher geschätzt bezeichnen, aber angesichts der kleinen Beträge macht man damit ja bei weiteren Diskussionen eine Mücke zu einem Elefanten. Ein Irrtum über die haargenaue Kostenhöhe ist immer möglich und aus den von Revisor schon genannten Gründen sollte man sich hier keine weiteren Gedanken machen; der Notar ist verpflichtet, die tatsächlich entstandenen Kosten zu berechnen und es ist bei diesen Umständen und Dimensionen kein Grund ersichtlich, dass der Mandant sie nicht zahlen müsste. Dass er erwähnt und sich beschwert, ihm wäre vorher weniger gesagt worden, ist ja nichts Schlimmes und man kann da nur sagen "Tut mir leid, aber richtig sind die 6 Euro mehr plus USt." die überall anderswo auch unvermeidbar gewesen wären und wohl nicht seine Insolvenz bedeuten werden. Er braucht nur 2 Bier weniger in der Kneipe bestellen oder ein halbes Mal weniger ins Kino gehen.
Fragen zum GNotKG? http://www.filzek.de
Jenna
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 69
Registriert: 05.02.2018, 12:09
Beruf: ReNo
Software: Advoline

#6

26.04.2018, 18:04

Vielen Dank!
hab mir schon gedacht, dass es eher kleinkariert ist, aber wenn sich jemand plötzlich ganz genau die Rechtsbehelfsbelehrung durchliest, werde ich schon nervös.

:thx
mrsgoalkeeper
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 4840
Registriert: 30.07.2007, 09:23
Beruf: ReNo, Betriebswirtin Schwerpunkt Recht, Rechtsreferentin(FSH), angehende Bachelorette:-)
Wohnort: NRW

#7

27.04.2018, 08:04

Jenna hat geschrieben:aber wenn sich jemand plötzlich ganz genau die Rechtsbehelfsbelehrung durchliest, werde ich schon nervös.
Mach Dir da keine Gedanken. Selbst wenn er was machen würde, käme er damit doch nicht durch. Aber Dein Fall bestärkt mich darin, dass ich im Anwaltsbereich keine Kostenaussagen treffe bzw. nur ca.-Zahlen nenne und bei denen immer noch etwas höher greife als das, was ich ausgerechnet habe. Wenn es im Notariat üblich ist, vorher eine "Kosten-Hausnummer" zu nennen, würde ich an Deiner Stelle vielleicht künftig so was sagen wie "bei einer einfachen Beglaubigung ohne Besonderheiten".

OT:
Martin Filzek hat geschrieben:..und wohl nicht seine Insolvenz bedeuten werden. Er braucht nur 2 Bier weniger in der Kneipe bestellen oder ein halbes Mal weniger ins Kino gehen.
Also das finde ich reichlich despektierlich. Für manche Menschen sind 6,00 € nunmal viel Geld, auch ohne, dass sie es sonst in der Kneipe oder sonst wo lassen. Und wenn man einen Preis genannt bekommt und hinterher mehr zahlen soll, muss es doch durchaus erlaubt sein, nachzufragen, warum das so ist.
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11
Martin Filzek
Foreno-Inventar
Beiträge: 2192
Registriert: 30.05.2008, 16:23
Beruf: Fachbuchautor KostenO/GNotKG), freibeuflicher Dozent, früher Notariatsmitarbeiter bzw. -BV

#8

27.04.2018, 11:12

Das Letztere (nachzufragen, warum es mehr geworden ist) habe ich ja auch in meinem Beitrag drittletzte Zeile als "nichts Schlimmes" bezeichnet und völlig normal gefunden. Der Hinweis auf einsparbare Kosten bei Bierbestellungen in Kneipe oder einen halben Kinobesuch (das war auch lustig gemeint, weil es einen halben Kinobesuch ja auch gar nicht gibt) weniger sollte natürlich nur den relativ geringen Wert des Unterschiedsbetrags illustrieren und vorsorglich versichere ich, niemanden für den 6 Euro viel Geld sind, damit despektierlich behandeln zu wollen, gehöre ja selbst zu dieser Minderheit.
Fragen zum GNotKG? http://www.filzek.de
Antworten