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meine erste Kostennote im Notariat !Hilfe!

Verfasst: 15.01.2018, 10:45
von XLadyX
Wir haben jetzt ein Notariat und ich sitze gerade an meiner ersten Kostennote.

Folgender Sachverhalt:
- Kaufvertrag mit Auflassung
- Entwurf vorab
- Genehmigung der Ehefrau des Veräußerer wurde eingeholt (haben Schriftstück vorbereitet)
- Wert 120.000,00 €

Meine Kostennnote sieht jetzt so aus:

Nr. 24100 Fertigung eines Entwurfs 1,0 300,00 €
Nr. 21100 Beurkundungsverfahren 2,0 600,00 €
Nr. 21200 Beurkundungsverfahren Erklärung 1,0 192,00 € (Wert 60.000,00 €) Zustimmung Ehefrau
Nr. 22110 Vollzugsgebühr 0,5 150,00 €
Nr. 22200 Betreuungsgebühr 0,5 150,00 €
Nr. 31000 Pauschale für die Herstellung 44,50 €
und Überlassung von Dokumenten
Nr. 32004 Entgelte für Post- und 21,75 €
Telekommunikation

Re: meine erste Kostennote im Notariat !Hilfe!

Verfasst: 15.01.2018, 10:46
von XLadyX
der Vertrag ist 12 Seiten lang.

4 Beteiligte inkl. Ehefrau die noch zustimmen muss

Re: meine erste Kostennote im Notariat !Hilfe!

Verfasst: 15.01.2018, 12:11
von ZVler
Meines Erachten fällt nur die 2,0 Beurkundungsgebühr an, die ist ja in V. mit der 24100 anzugeben. Die Entwurfsgebühr entfällt durch die Beurkundung. Wie das jetzt mit der Zustimmungserklärung ist bin ich mir jetzt nicht sicher, ob das jetzt ne Vollzugsgebühr ist - da müsste ich selbst nochmal schauen :pfeif

Betreuungsgebühr bekommt ihr für die Kaufpreisfälligkeitsanzeige und der Kaufpreisüberwachung und die Vollzugsgebühr gedeckelt ja alleine schon für das Vorkaufsrecht der Stadt.

Re: meine erste Kostennote im Notariat !Hilfe!

Verfasst: 15.01.2018, 12:30
von AnjaZ
Die Einholung der Zustimmungserklärung inkl. Entwurf fällt in die Vollzugsgebühr.

Re: meine erste Kostennote im Notariat !Hilfe!

Verfasst: 15.01.2018, 12:45
von Revisor
Nr. 24100 Fertigung eines Entwurfs 1,0 300,00 €
WOFÜR? - NUR BEI ISOLIERTEM ENTWURF = VORBEMERKUNG 2.4.1 ABS. 1 KV GNotKG; OHNEHIN ANRECHNUNG GEM. VORBEMERKUNG 2.4.1 ABS. 6
Nr. 21100 Beurkundungsverfahren 2,0 600,00 €
OK
Nr. 21200 Beurkundungsverfahren Erklärung 1,0 192,00 € (Wert 60.000,00 €) Zustimmung Ehefrau
DER ENTWURF DER GENEHMIGUNG IST MIT DER 0,5 VOLLZUGSGEBÜHR ABGEGOLTEN, VORBEMERKUNG 2.2 ABS. 2, 2.4.1 Abs. 1 Satz 2 KV GNotKG
Nr. 22110 Vollzugsgebühr 0,5 150,00 €
OK - ABER NUR WEGEN DES ENTWURFS DER GENEHMIGUNGSERKLÄRUNG, SONST WAHRSCHEINLICH NUR 50 EURO GEM. NR. 22112 KV GNotKG
Nr. 22200 Betreuungsgebühr 0,5 150,00 €
OK
Nr. 31000 Pauschale für die Herstellung 44,50 €
und Überlassung von Dokumenten
NR. 31000 REGELT DIE DOKUMENTENPAUSCHALE FÜR GERICHTSKOSTEN (SIEHE ÜBERSCHRIFT HAUPTABSCHNITT 1). BEI BEURKUNDUNGEN FINDET REGELMÄSSIG NR. 32001 KV GNotKG ANWENDUNG.

Nr. 32004 Entgelte für Post- und 21,75 €
Telekommunikation
OK

Re: meine erste Kostennote im Notariat !Hilfe!

Verfasst: 15.01.2018, 13:40
von XLadyX
Revisor hat geschrieben:Nr. 24100 Fertigung eines Entwurfs 1,0 300,00 €
WOFÜR? - NUR BEI ISOLIERTEM ENTWURF = VORBEMERKUNG 2.4.1 ABS. 1 KV GNotKG; OHNEHIN ANRECHNUNG GEM. VORBEMERKUNG 2.4.1 ABS. 6
Nr. 21100 Beurkundungsverfahren 2,0 600,00 €
OK
Nr. 21200 Beurkundungsverfahren Erklärung 1,0 192,00 € (Wert 60.000,00 €) Zustimmung Ehefrau
DER ENTWURF DER GENEHMIGUNG IST MIT DER 0,5 VOLLZUGSGEBÜHR ABGEGOLTEN, VORBEMERKUNG 2.2 ABS. 2, 2.4.1 Abs. 1 Satz 2 KV GNotKG
Nr. 22110 Vollzugsgebühr 0,5 150,00 €
OK - ABER NUR WEGEN DES ENTWURFS DER GENEHMIGUNGSERKLÄRUNG, SONST WAHRSCHEINLICH NUR 50 EURO GEM. NR. 22112 KV GNotKG
Nr. 22200 Betreuungsgebühr 0,5 150,00 €
OK
Nr. 31000 Pauschale für die Herstellung 44,50 €
und Überlassung von Dokumenten
NR. 31000 REGELT DIE DOKUMENTENPAUSCHALE FÜR GERICHTSKOSTEN (SIEHE ÜBERSCHRIFT HAUPTABSCHNITT 1). BEI BEURKUNDUNGEN FINDET REGELMÄSSIG NR. 32001 KV GNotKG ANWENDUNG.

Nr. 32004 Entgelte für Post- und 21,75 €
Telekommunikation
OK

Vielen vielen Dank ihr Lieben :wink1 :knutsch

Re: meine erste Kostennote im Notariat !Hilfe!

Verfasst: 16.01.2018, 21:39
von salkavalka
Um Missverständnisse zu vermeiden möchte ich anmerken, dass es sich bei der Dokumentenpauschale nicht nur um die Auswechselung der Nummer handelt, sondern die Kopiekosten nach Nr. 32001 berechnen sich auch deutlich günstiger als nach Nr. 31001 (0,15 ab der ersten Seite statt 0,50 € für die ersten 50 Seiten und erst danach 0,15 €).