Überprüfung = Beratung?
Verfasst: 23.12.2017, 14:26
Hallo Ihr,
da ich aus dem RVG-Bereich komme, hoffe ich, einer von euch kann mir hierbei weiterhelfen:
1.
A, deutscher Staatsangehöriger, im Ausland wohnend, möchte sein Haus in D verkaufen und hierfür einen Freund bevollmächtigen. Ein Notar im Ausland erstellt insoweit eine entsprechende Vollmcht mit Übersetzung. Diese wird von einem deutschen Notar geprüft.
Kann der deutsche Notar hierfür eine Gebühr nach Nr. 24200 berechnen? Wert: Grundstück?
2.
Der Notar berät zu einem bestehenden Testament; prüft anzuwendendes Recht und schlägt die Errichtung eines zusätzlichen Testaments zwecks Klarstellung vor mit Formulierungsvorschlag.
Kann auch hierfür eine Gebühr nach Nr. 24200 in Ansatz gebracht werden? Wert?
Vielen Dank und schöne Feiertage
da ich aus dem RVG-Bereich komme, hoffe ich, einer von euch kann mir hierbei weiterhelfen:
1.
A, deutscher Staatsangehöriger, im Ausland wohnend, möchte sein Haus in D verkaufen und hierfür einen Freund bevollmächtigen. Ein Notar im Ausland erstellt insoweit eine entsprechende Vollmcht mit Übersetzung. Diese wird von einem deutschen Notar geprüft.
Kann der deutsche Notar hierfür eine Gebühr nach Nr. 24200 berechnen? Wert: Grundstück?
2.
Der Notar berät zu einem bestehenden Testament; prüft anzuwendendes Recht und schlägt die Errichtung eines zusätzlichen Testaments zwecks Klarstellung vor mit Formulierungsvorschlag.
Kann auch hierfür eine Gebühr nach Nr. 24200 in Ansatz gebracht werden? Wert?
Vielen Dank und schöne Feiertage