10 Mio Höchstwert bei Vergleichsrechnung

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Lena
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#1

13.12.2017, 10:24

Hallo zusammen. Ich habe eine kurze Frage zu einer Abrechnung:

Beispiel:
KVNr. 21100 Gesellschaftsvertrag Wert 10 Mio.
KVNr. 21100 Beschluss Wert 5 Mio.
alles in einer Urkunde, daher Vergleichsrechnung nach § 94 durchzuführen.

Gilt da auch § 107 mit insgesamt 10 Mio Höchstwert oder muss ich beide Werte zusammenrechnen und darf in dem Fall dann die 10. Mio überschreiten?

Danke schon jetzt für eure Antworten!
Liebe Grüße
Lena

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Martin Filzek
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#2

13.12.2017, 13:15

Das ist überhaupt kein Fall von § 94, der nur für verschiedene anzuwendende Gebührensätze gilt. Entsprechend ist 2,0 aus 15 Mio. Euro Gesamtwert §§ 35, 86 zu berechnen ohne jede Vergleichsberechnung. Höchstwert für Gesellschaftsverträge nach §107 ist 10 Mio. Euro, Höchstwert für Beschlüsse nach § 108 5 Millionen Euro, und weil beides in einem Beurkundungsverfahren vorkommt, sind die miteinander gegenstandsverschiedenen (§ 110 Nr. 1) Dinge getrennt zusammenzurechnen ohne dass sich der Wert des einen auf den höheren Wert des anderen begrenzt. Das wäre ja nur bei Gegenstandsgleichheit möglich, die aber wegen § 110 Nr. 1 nicht besteht.
Vgl. auch Berechnung ähnlicher Fälle z. B. Notarkasse München, Streifzug 12. Aufl. 2017, Rn. 1829, wo auch ersichtlich ist, dass der Höchstwert von 10 Mio. Euro bei Addition dann überschritten wird.
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