Anforderung eines Auszuges aus unserer UR

Für alle Fragen rund um Kosten - neues Recht ab 01.08.2013
Antworten
Benutzeravatar
AnjaZ
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1459
Registriert: 28.08.2008, 13:52
Beruf: ReNo-Fachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: Schleswig-Holstein

#1

24.11.2017, 10:09

Wir erhalten die Anfrage, einen Auszug aus einer bei uns im Jahre 2010 beurkundeten Urkunde an einen Berechtigten zu übersenden. Es geht nur um 1 Seite hinsichtlich einer Bewilligung eines Leitungsrechts.

Was darf ich hier berechnen? Nur eine Seite Schreibauslagen KV 32000?
Gruß Anja
_________________________

Beginne jeden Tag mit einem Lächeln!!!
Revisor
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1490
Registriert: 16.03.2007, 08:24
Beruf: Bezirksrevisor
Wohnort: NRW

#2

24.11.2017, 11:45

Ja, zuzgl. Porto und USt.
Benutzeravatar
AnjaZ
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1459
Registriert: 28.08.2008, 13:52
Beruf: ReNo-Fachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: Schleswig-Holstein

#3

24.11.2017, 12:14

Danke für die Antwort. Da lohnt sich das Rechnungschreiben gar nicht. ;)
Gruß Anja
_________________________

Beginne jeden Tag mit einem Lächeln!!!
Antworten