Dokumentenpauschale Nr. 32002 GNotkG

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Wusi
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#1

25.10.2017, 15:30

Hallo,
ich bin auf der Suche nach Mustern für die Abrechnung der Dokumentenpauschale nach 32002 GNotKG mit mehreren Arbeitsgängen und Vergleichsrechnung. Mein Chef möchte es gerne so haben:

Dokumentenpauschale elektronische Dateien Nr. 32002 KV GNotKG (12 Dateien) i.V.m. Nr. 32000 KV GNotKG (s/w 18 Seiten á 0,50 €)

Für mich ist relativ sinnfrei es so in einer Kostennote anzugeben. Die 12 Dateien wurden nicht in einem Arbeitsgang versandt; in einem Arbeitsgang kam die Kappung zum tragen.

Da mein Chef es gerne so möchte, habe ich es natürlich so gemacht. Ich dankbar, wenn mir hier Berechnungen gezeigt werden können, wie es sinnvoller und nachvollziehbar gestaltet wird.

DANKE
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Katty
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#2

26.10.2017, 09:14

Bei mir schaut das auf z. B. einer HR-Anmeldung so aus:

32002 Dokumentenpauschale,Daten
(3 Dateien / 5 Scanseiten) 4,50 EUR

Hilft Dir das?
Wusi
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#3

26.10.2017, 11:46

Danke! Scheint niemand nach Arbeitsgängen etc. "aufzudröseln"
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Katty
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#4

26.10.2017, 11:57

Nö - ich hab das Gefühl, dass Auslagen auch nicht wirklich geprüft wurden bislang bei einer Kostenprüfung; ist jedenfalls noch nie irgendetwas an Auslagen (Papier, Daten, Porto, verauslagte Kosten) in den letzten 25 Jahren bei uns beanstandet worden.

Also würde ich nicht allzu viel Zeit investieren in diese Überlegungen.
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#5

30.10.2017, 08:46

In der Kostenrechnung muss nicht aufgeschlüsselt werden, wie der Betrag der Auslagen Nr. 32002 KV GNotKG ermittelt wurde. Um den richtigen Betrag zu errechnen, muss natürlich "intern" die in Nr. 32002 KV GNotKG vorgesehene Vergleichsrechnung vorgenommen werden.
@Katty
Dass du dieses Gefühl hast, entbindet dich nicht von der Verpflichtung, Auislagen nach den gesetzlichen Vorschriften zu berechnen. Beanstandungen in diesem Bereich sind sicherlich nicht so häufig, kommen aber nach meiner Erfahrung doch vor (bei mir oft auch nur allgemeine Hinweise, da es sich meist um geringe Beträge handelt).
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#6

06.11.2017, 13:18

Lieber Revisor,

die Berechnung nach gesetzlichen Vorschriften hielt ich für selbstverständlich.
Wusi hatte nicht nach dem "Wie berechnen?", sondern nach dem "Wie schreibe ich das in der Rechnung auf?" gefragt - zumindest habe ich das so verstanden.

Und nur in diesem Zusammenhang riet ich, nicht zuviel Zeit in diese Überlegungen zu investieren, um wirtschaftlich zu arbeiten.

Liebe Grüße und frohes Schaffen!
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