Beratung gesondert abrechenbar!

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Himmel1977
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#1

13.10.2017, 11:10

Hallo.

Ich bin ganz neu hier und bedanke mich erst einmal für die Aufnahme. :-D

Nun zu meinem Problem:

Wir haben einen Grundstückskaufvertrag beurkundet etc. Die Eigentumsumschreibung etc. ist auch schon erfolgt. Und jetzt kommt der Käufer mit der Rechnung des Grundbuchamtes zu uns, mit der Bitte diese komplett zu überprüfen (Höhe GW, Höhe Gebühren etc.).

Bekommt man jetzt für die Beratung / Überprüfung eine gesonderte Gebühr oder ist das mit der Beurkundungsgebühr abgegolten?

Herzlich Dank für etwaige Antworten.

:thx
Martin Filzek
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Beruf: Fachbuchautor KostenO/GNotKG), freibeuflicher Dozent, früher Notariatsmitarbeiter bzw. -BV

#2

18.10.2017, 15:54

Mir fällt auf, dass in beiden bisherigen Fragebeiträgen von dir ein Ausrufungszeichen hinter die Überschrift gesetzt ist, besser wäre ein Fragezeichen oder gar kein Zeichen am Ende der Überschrift.

Bei der Fragenbeantwortung will ich arbeitsökonomisch so vorgehen, dass wir einmal unterstellen, die Beratung könnte in diesen Fällen berechnet werden. Da es nur um bestimmte Gerichtskosten geht, dürfte nach § 37 Abs. 3 GNotKG die Höhe der Gerichtskosten den Wert für die Beratungstätigkeit bilden, und das würde bei Kosten bis zu 2.000 Euro bei einer Beratungsgebühr KV 24201 (0,3 - 0,5) i.V.m. KV 21200 zu einer Gebühr in Höhe nur der Mindestgebühr von 15 Euro führen, bei Werten bis 5.000 Euro Gerichtskosten dann zwischen 15 - 22,50 Euro.

Über solch kleine Beträge eine gesonderte Rechnung zu schreiben wird Eurem Büro mehr Aufwand und Mühe machen als der kleine Mehrbetrag dann Freude auslösen könnte.

Zudem würde es sehr kleinlich und wenig großzügig und somit mandantenfeindlich wirken, da kaum jemand auf solche Ideen kommt.

Vieles spricht zudem dafür, dass der Hinweis auf die Kosten auch zu den Gerichtskosten, wenn der Notar danach gefragt wird, von der Beurkundungsgebühr und den dabei mit abgegoltenen Belehrungs- und Beratungspflichten umfasst ist. Vgl. Vorbem. 2.1 Abs. 1 KV GNotKG.

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Fragen zum GNotKG? http://www.filzek.de
Himmel1977
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#3

19.10.2017, 12:20

Hallo und vielen Dank für den Hinweis. Das "Zeichen" in der Betreffzeile lasse ich zukünftig dann mal weg :yeah

Und vielen herzlichen Dank für die Antwort.
So ähnlich "also das es sich gar nicht lohnt das zu berechnen" (so mal eben sportlich ausgedrückt) habe ich auch gegenüber meiner Kollegin argumentiert.

Vielen Dank.
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