Vollzugsgebühr 22110 geringer als 22112 ?

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AnenaReNo
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#1

12.10.2017, 11:32

Hallo ihr Lieben,

Ich brauche eure Erfahrungen zum Thema "Vollzugsgebühr".

Folgendes Problem:
Wir haben einen Kaufvertrag beurkundet (Kaufpreis 9.500,00 €) und mussten neben der Vorkaufsrechtsverzichtserklärung der Stadt auch eine Löschungsbewilligung anfordern.
Dadurch wird ja (statt der 22112 - 50,00 €) mit der 22110 (0,5) abgerechnet.

Allerdings ist die 22110 hier mit 37,50 € deutlich geringer als die 22112 (mit den 50,00 €)...

Ist es richtig, dass wir trotz Mehrarbeit durch die Anforderung der LB eine geringere Gebühr bekommen? Oder haben wir einfach etwas übersehen bzw. nicht bedacht? :kopfkratz

Vielen Dank im Voraus :thx

Liebe Grüße,
Anena
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#2

12.10.2017, 11:39

Die Gebühr 22112 begrenzt nur eine (höhere) Vollzugsgebühr auf 50 Euro. Bei Werten bis 19.000 Euro bleibt es also immer bei der 0,5 Gebühr nach Tabelle B, bei höheren Werten dürfen ggfl. nur 50 Euro berechnet werden.
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