Ich brauche eure Erfahrungen zum Thema "Vollzugsgebühr".
Folgendes Problem:
Wir haben einen Kaufvertrag beurkundet (Kaufpreis 9.500,00 €) und mussten neben der Vorkaufsrechtsverzichtserklärung der Stadt auch eine Löschungsbewilligung anfordern.
Dadurch wird ja (statt der 22112 - 50,00 €) mit der 22110 (0,5) abgerechnet.
Allerdings ist die 22110 hier mit 37,50 € deutlich geringer als die 22112 (mit den 50,00 €)...
Ist es richtig, dass wir trotz Mehrarbeit durch die Anforderung der LB eine geringere Gebühr bekommen? Oder haben wir einfach etwas übersehen bzw. nicht bedacht?
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Vielen Dank im Voraus
![Danke :thx](./images/smilies/dankeschild.gif)
Liebe Grüße,
Anena