Hallo ihr Lieben , ich hab da mal ne Frage...
Wir verwahren die Urkunden von einigen Notaren und da kommen natürlich häufiger mal Anfragen nach Fotokopien bzw. beglaubigten Fotokopien alter Urkunden...
Wie kann ich dies abrechnen? M. E. kann ich nur die Dokumentenpauschale nach KV-Nr. 32000 erheben.
Die Beglaubigungsgebühr nach KV-Nr. 25102 fällt m. E. raus. Eine Betreuungsgebühr kann ich wohl auch nicht nehmen. Aber es ist ja tlw. mit nicht unerheblichem Aufwand verbunden, die beglaubigte bzw. einfache Fotokopie zu fertigen, gerade bei alten Teilungserklärungen o. ä. mit gefühlten 100 Anlagen usw... Daher würde mich interessieren, ob ich hier richtig liege oder ob ich vielleicht eine Gebühr o. ä. übersehen habe
Kosten für Beglaubigte Fotokopie einer Urkunde?
-
- Foren-Azubi(ene)
- Beiträge: 85
- Registriert: 31.01.2013, 12:26
- Beruf: Notariatsfachwirtin
- Software: Advoware