erste Vollstreckbare einer Grundschuld
Verfasst: 05.09.2017, 10:51
Im Jahr 2006 haben für eine Grundschuld beurkundet.
Die finanzierende Bank (ING DiBa) wollte damals nur eine Ausfertigung der Urkunde haben.
Jetzt wurde das Recht an die Münchener Hyp abgetreten und die möchten gerne eine vollstreckbare Ausfertigung der Grundschuld haben, verzichten aber eine Umschreibung der Vollstreckungsklausel.
Wie rechne ich das jetzt ab?
Mein Gedanke war 0,5 nach Nr 23803
(s. Streifzug Nr. 2449)
Die finanzierende Bank (ING DiBa) wollte damals nur eine Ausfertigung der Urkunde haben.
Jetzt wurde das Recht an die Münchener Hyp abgetreten und die möchten gerne eine vollstreckbare Ausfertigung der Grundschuld haben, verzichten aber eine Umschreibung der Vollstreckungsklausel.
Wie rechne ich das jetzt ab?
Mein Gedanke war 0,5 nach Nr 23803
(s. Streifzug Nr. 2449)