HR-Anmeldung Erstanmeldung e.Kfm. und Prokuraerteilung

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Maren98
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#1

29.08.2017, 16:54

Hallo zusammen, :wink1

ich habe eine Handelsregisteranmeldung vorliegen in der zunächst die Eintragung des Einzelunternehmens angemeldet wird. Im zweiten Schritt wird einer dritten Person Einzelprokura erteilt.

Ich stelle mir jetzt die Frage, ob die Geschäftswerte, d.h. 30.000,00 € für die Anmeldung des Einzelunternehmens (§105 Abs. 3 Nr. 1 GNotKG) und 30.000,00 € für die Prokuraerteilung (§105 Abs. 4 Nr. 4 GNotKG) addiert werden dürfen (Wert 60.000,00 €).

Ich hoffe mir kann jemand helfen.
Martin Filzek
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#2

29.08.2017, 22:24

Ja, klar, nach §§ 35, 86 GNotKG - der Grundregel, wonach mehrere Erklärungen in einer Urkunde i.d.R. gegenstandsverschieden sind - müssen die beiden genannten Teilwerte addiert werden.
Das ist auch s e h r unstreitig und steht in jedem beliebigen Anleitungsbuch für Notarkostenberechnungen oder Kommentar usw. so drin und der Satz, dass eine Prokuraanmeldung immer etwas Gegenstandsverschiedenes zur Erstanmeldung ist, wird vielfach zu finden sein. Ist ja auch logisch kaum anders erklärbar, denn die Eintragung der Firma an sich ist das eine und die nicht unbedingt notwendige Erteilung einer Prokura etwas anderes. Dieser Hinweis soll aber kein Vorwurf an dich für die Frage sein, die ja deshalb auch leicht und ohne langes Nachdenken und Nachforschen zu beantworten war, was mir natürlich auch lieber ist. Gibt ja genug andere zweifelhaftere Fragen und eine Antwort wäre dann mühevoller.

Nächste halbtägigen Seminare zum Notarkostenrecht am 24.10. in Frankfurt, 26.10. in Karlsruhe, 30.10.in Hannover, 10.11. in Berlin, 13.11. in Hamburg, 21.11. in Münster, 22.11. in Essen und 24.11. in Bremen und 2,5-tägiges Intensivseminar vom 16. - 18. Nov. 2017 in 25774 Lehe, das liegt zwischen Heide und Husum in Schleswig-Holstein, siehe oben in Rubrik Fort- und Weiterbildung, Seminare, Programm kann auch von mir angefordert werden und ist kurzfristig auch auf filzek.de. ;)

Wenn eine Frage nur die Kosten betrifft, ist besser, sie in GNotKG einzustellen als im Fachgebiet wie hier Gesellschaftsrecht. Habe Verschiebung beim Administrator/in beantragt. :wink2
Fragen zum GNotKG? http://www.filzek.de
Maren98
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#3

30.08.2017, 07:45

Danke für die schnelle Antwort!! :thx
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