Kapitalerhöhung?

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Fienchen
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#1

27.07.2017, 12:15

Hallo zusammen,

ich darf mich jetzt auch langsam durch (für mich noch) schwierige Rechnungen arbeiten und einfach mal versuchen. Aktuell habe ich eine gesellschaftsrechtliche Akte auf dem Tisch, in welcher die Satzung teilweise geändert wurde. Unter anderem findet sich folgender Absatz:

Aus dem Konto ... der Gesellschaft (Verbindlichkeiten gg. Gesellschaftern), in dem gegenwärtig Forderungen der Vertretenen zu 2. in Höhe von EUR 406.241,99 gebucht sind, wird eine Forderung in Höhe von EUR 200.000,00 in die freie Kapitalrücklage gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB, d.h. das Konto ... „Kapitalrücklage“, gebucht.

Meine Frage hierzu: ist das als Kapitalerhöhung anzusehen?
Wenn ich dir Recht gebe, hab ich ja keins mehr...
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Denke nie gedacht zu haben, denn das Denken der Gedanken ist gedankenloses Denken.
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Fienchen
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#2

27.07.2017, 14:39

Hat sich erledigt, ist keine Kapitalerhöhung. Hab jemand gefunden, der mir erstmal das Grundlegende zum Thema Stammkapital erklärt hat. :patsch
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Martin Filzek
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#3

27.07.2017, 15:28

Ja, wenn sonst solche Fragen auftauchen, ob irgendetwas als Beschluss gilt oder ob es ein Beschluss mit unbestimmtem oder bestimmtem Geldwert ist, in die Kommentare zu § 108 GNotKG sehen, oder die Hinweise in Notarkasse, München, Streifzug durch das GNotKG, 12. Aufl. 2017 dazu anhand Stichwortregister aufsuchen und nachlesen.
Fragen zum GNotKG? http://www.filzek.de
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Fienchen
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#4

27.07.2017, 15:39

Da lese ich mich hoch und runter, was manchmal dazu führt, dass ich hinterher noch weniger Durchblick habe als vorher. Aber es wird langsam besser. Danke trotzdem für's lesen und nicht-ausschimpfen.
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#5

27.07.2017, 16:36

Hahaha, ich schimpfe doch nur jeden 1000. aus und nur die es verdient haben, auf keinen Fall dich für die völlig berechtigte Frage, die du dir dann auch netterweise schon selbst beantwortet hast.
Fragen zum GNotKG? http://www.filzek.de
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