WEG - Zuweisung eines Raumes

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AnjaZ
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#1

29.05.2017, 09:50

Hallo zusammen,

es wurde eine Änderung zur Teilungserklärung beurkundet, und zwar dahingehend, dass der bisher als Öllager genutzte Raum zur Sondernutzung der Wohnung Nr. 1 zugewiesen wird.

Als Gegenleistung wird schuldrechtlich vereinbart, dass der Eigentümer der Wohnung Nr. 1 Instandhaltungsmaßnahmen am Vorderhaus im Höhe von € 3.000,00 vornehmen wird.

Wonach berechne ich den Wert?

In § 42 GNotKG geht es nur um Begründung, Aufhebung oder Erlöschen von Sondereigentum. Im Streifzug oder Korintenberg habe ich nichts Passendes gefunden. Muss ich hier nach § 36 nach einem Wert von € 3.000,00 abrechnen? Eine Abrechnung nach dem Grundstückswert oder einem Teilwert davon wäre schöner ;).
Gruß Anja
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#2

29.05.2017, 10:33

Wir haben das mal gehabt, dass ein Raum von einer WE-Einheit zur anderen WE-Einheit übertragen wurde. Da haben wir den Wert des Raumes genommen (Wert des Haus / Gesamt-qm x qm des Raumes). Aber das war quasi die Übertragung von einer Einheit zur anderen Einheit nach § 46...

Hier handelt es sich aber ja eigentlich auch um eine Übertragung vom Gemeinschaftseigentum (also von der Gemeinschaft) an eine Einheit... ob man hier genauso verfahren könnte? :nachdenk
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#3

12.06.2017, 15:42

Ein verspätetes Danke für deine Hilfe :)
Gruß Anja
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