Hallo zusammen,
es wurde eine Änderung zur Teilungserklärung beurkundet, und zwar dahingehend, dass der bisher als Öllager genutzte Raum zur Sondernutzung der Wohnung Nr. 1 zugewiesen wird.
Als Gegenleistung wird schuldrechtlich vereinbart, dass der Eigentümer der Wohnung Nr. 1 Instandhaltungsmaßnahmen am Vorderhaus im Höhe von € 3.000,00 vornehmen wird.
Wonach berechne ich den Wert?
In § 42 GNotKG geht es nur um Begründung, Aufhebung oder Erlöschen von Sondereigentum. Im Streifzug oder Korintenberg habe ich nichts Passendes gefunden. Muss ich hier nach § 36 nach einem Wert von € 3.000,00 abrechnen? Eine Abrechnung nach dem Grundstückswert oder einem Teilwert davon wäre schöner .
WEG - Zuweisung eines Raumes
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Wir haben das mal gehabt, dass ein Raum von einer WE-Einheit zur anderen WE-Einheit übertragen wurde. Da haben wir den Wert des Raumes genommen (Wert des Haus / Gesamt-qm x qm des Raumes). Aber das war quasi die Übertragung von einer Einheit zur anderen Einheit nach § 46...
Hier handelt es sich aber ja eigentlich auch um eine Übertragung vom Gemeinschaftseigentum (also von der Gemeinschaft) an eine Einheit... ob man hier genauso verfahren könnte?
Hier handelt es sich aber ja eigentlich auch um eine Übertragung vom Gemeinschaftseigentum (also von der Gemeinschaft) an eine Einheit... ob man hier genauso verfahren könnte?