Anderer Not. bereitet Entwurf KV vor; Versendung per Mail

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julinda
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#1

07.05.2017, 11:53

Hallo zusammen,
wie ich schon mal schrieb, bin ich absoluter Neuling im not. Kostenrecht und versuche mich ab und an mal an verschiedenen Abrechnungsaufgaben.
Hoffe, es kann mir jemand weiterhelfen.

Notar A bereitet einen Grundstückskaufvertrag vor.
Inhalt: KP 500.000,00, Bewilligung Auflassungsvormerkung, ZV-Unterwerfung, Not. soll Fälligkeitsmitteilung erstellen und alle zum Vollzug erforderlichen Genehmigungen/Bescheinigungen einholen, Zustimmung Verkäufer zur Bestellung von Grundpfandrechten zur Sicherung von Darlehen vor Eigentumsumschreibung und Übernahme von vorhandenen Mietern.

Der Käufer beauftragt dann Notar B mit der Überprüfung und Modifizierung; Notar B soll später die Beurkundung vornehmen.

Notar B modifiziert den KV-Entwurf (u.a. Aufnahme Vereinbarung Einbehalt des KP bis Erledigung einer Baumaßnahme) und sendet diesen per Mail an den Käufer (21 Seiten).
Sodann zeitversetzte Versendung per Mail an Verkäufer (21 Seiten).
Später erneute Modifizierung und Versendung per Mail an Käufer und Verkäufer in einer Mail (22 Seiten).
Zeitversetzt Versendung an Bank per Mail (22 Seiten).
Nach nochmaliger Modifizierung erneut Versendung per Mail an Käufer und Verkäufer in einer Mail (23 Seiten).

Zur Beurkundung kommt es letztlich dann doch nicht.

Ich frage mich: Was kann Notar B abrechnen? Wert mE 500.000,00. Aber welche Gebühr und wie wird die mehrfache Versendung der Entwürfe per Mail an die Beteiligten (teils in einer Mail, teils in verschiedenen Mails) abgerechnet?

Vielen lieben Dank :thx
IngiSK
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#2

08.05.2017, 12:47

Moin!!

Ich würde mich über KV-Nr. 21302 an die Angelegenheit heranhangeln. Lt. Streifzug durch das GNotKG, 10. Aufl., 133 Rn. 562 ist "die Gebühr gem. § 92 Abs. 1 im Einzelfall unter Berücksichtigung des Umfangs der erbrachten Leistungen nach billigem Ermessen durch den Notar festzusetzen".

Also, je nachdem wie arbeitsintensiv Eure "Modifizierungen" waren...

Und wegen der versandten e-Mails würde ich mich an KV-Nr. 32002 halten. Hoffe, ich konnte behilflich sein ;)
:katze3 like this...
julinda
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#3

08.05.2017, 14:50

Super, das hilft mir schon mal weiter (habe bisweilen völlig im Dunkeln gestochert)!

Ich lese mich mal ein :wink2

Danke :thx
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