Kosten für die Eintragung beim Güterrechtsregister
Verfasst: 30.03.2017, 15:38
Hallo!
Ich habe eine Frage....
Wir haben eine Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung beurkundet und nun stellt sich die Frage, ob der von beiden Erschienenen gewünschte Antrag auf Eintragung in das Güterrechtsregister mit einer Gebühr im Rahmen des Vollzugsgeschäftes abgegolten werden kann oder ob es bereits mit der Beurkundungsgebühr abgegolten ist.
Da diese Konstellation ja nicht mehr so ganz so häufig ist, stehen wir hier auf dem Schlauch.
Wer weiß Rat bzw. auch Fundstellen.
Herzlichen Dank im Voraus.
Ich habe eine Frage....
Wir haben eine Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung beurkundet und nun stellt sich die Frage, ob der von beiden Erschienenen gewünschte Antrag auf Eintragung in das Güterrechtsregister mit einer Gebühr im Rahmen des Vollzugsgeschäftes abgegolten werden kann oder ob es bereits mit der Beurkundungsgebühr abgegolten ist.
Da diese Konstellation ja nicht mehr so ganz so häufig ist, stehen wir hier auf dem Schlauch.
Wer weiß Rat bzw. auch Fundstellen.
Herzlichen Dank im Voraus.