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Kosten für die Eintragung beim Güterrechtsregister

Verfasst: 30.03.2017, 15:38
von maxundmoritz_2005
Hallo!

Ich habe eine Frage....

Wir haben eine Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung beurkundet und nun stellt sich die Frage, ob der von beiden Erschienenen gewünschte Antrag auf Eintragung in das Güterrechtsregister mit einer Gebühr im Rahmen des Vollzugsgeschäftes abgegolten werden kann oder ob es bereits mit der Beurkundungsgebühr abgegolten ist.

Da diese Konstellation ja nicht mehr so ganz so häufig ist, stehen wir hier auf dem Schlauch.

Wer weiß Rat bzw. auch Fundstellen.

Herzlichen Dank im Voraus.

Re: Kosten für die Eintragung beim Güterrechtsregister

Verfasst: 30.03.2017, 16:12
von Revisor
Die T#ätigkeit ist mit der Gebühr für das Beurkundungsverfahren abgegolten, siehe Vorbemerkung 2.1 Abs. 2 Nr. 1 KV GNotKG.

Re: Kosten für die Eintragung beim Güterrechtsregister

Verfasst: 26.04.2018, 15:09
von ems
Habe hierzu eine Frage: Im Ehevertrag ist geregelt, dass die Gütertrennung im Register nur auf besonderen Antrag der Parteien eingetragen werden soll. Bei der Revision wurde darauf hingewiesen, dass der Antrag auf Eintragung im Güterrechtsregister zu den weiteren Erklärungen gegenstandsverschieden und gesondert zu bewerten ist. Ein Antrag auf Eintragung wurde durch die Notarin nicht gestellt. Muss hier tatsächlich Bewertung nach § 111 Nr. 3 GNotKG / § 100 Abs. 1 Nr. 2 GNotKG erfolgen?

Re: Kosten für die Eintragung beim Güterrechtsregister

Verfasst: 26.04.2018, 15:13
von maxundmoritz_2005
Hallo!

Also wenn es einen "besonderen Antrag" erfordert, würde ich ihn nicht berechnen. Wenn die Regelung schon einen Antrag beinhaltet, dieser aber derzeit nicht gestellt werden soll, würde ich ihn - soweit möglich - ansetzen.

maxundmoritz

Re: Kosten für die Eintragung beim Güterrechtsregister

Verfasst: 30.04.2018, 12:50
von ems
Vielen Dank!