modifiziertes Reinvermögen

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Ramona A.
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#1

16.03.2017, 11:16

Ich habe hier wieder eine Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung zur Abrechnung.
Ich habe mit der Abrechnung dieser Vereinbarungen einfach immer wieder Probleme und brauche deshalb Hilfe
Folgender Sachverhalt
Eheleute -Scheidungsantrag ist noch nicht gestellt-, 2 erwachsene Kinder
EFH Wert einverständilch festgelegt: EUR 280.000,00, Eigentümer die Eheleute zu je 1/2 Anteil
es wird Gütertrennung vereinbart
Ehefrau überträgt Ehemann ihren hälftigen Anteil an der Grundbesitzung, erhält dafür als Zugewinnausgleich einen Betrag von EUR 112.700,00
Ehemann übernimmt die noch auf dem Grundbesitz ruhenden Verbindlichkeiten: Valuta EUR 66.700,00
Ehefrau erhält dann noch EUR 7.100,00 für Hausrat und Motarrad
ansonsten ist der Hausrat geteilt
wechselseitiger Erbverzicht, Verzicht auf Nachscheidungsunterhalt, Versorgungsausgleich von Amts wegen

Wie ermittele ich denn jetzt das Reinvermögen als Grundlage für die Gütertrennung?? Die Eheleute haben keine Angaben zu Ersparnissen gemacht, wird auch wohl nicht viel sein.
Martin Filzek
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#2

16.03.2017, 13:22

Ramona A. hat geschrieben:Ich habe hier wieder eine Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung zur Abrechnung.
Ich habe mit der Abrechnung dieser Vereinbarungen einfach immer wieder Probleme und brauche deshalb Hilfe
Folgender Sachverhalt
Eheleute -Scheidungsantrag ist noch nicht gestellt-, 2 erwachsene Kinder
EFH Wert einverständilch festgelegt:

Was heißt "einverständlich festgelegt"? Der Wert eines Hauses unterliegt nicht der freien Vereinbarung der Parteien, sondern ist objektiv nach § 46 zu ermitteln. Natürlich in erster Linie durch Angabe der Beteililigten (nach anderer bzw. in anderen Regionen überwiegender Auffassung aber auch durch amtliche Bodenpreiswerte und Brandversicherungswerte, die Praxis ist regional unterschiedlich), was aber nicht dazu führen kann, dass diese "einverständlich" einen bewusst niedrigen Wert zur Kostenersparnis angeben o. Ä.

EUR 280.000,00, Eigentümer die Eheleute zu je 1/2 Anteil
es wird Gütertrennung vereinbart
Ehefrau überträgt Ehemann ihren hälftigen Anteil an der Grundbesitzung, erhält dafür als Zugewinnausgleich einen Betrag von EUR 112.700,00
Ehemann übernimmt die noch auf dem Grundbesitz ruhenden Verbindlichkeiten: Valuta EUR 66.700,00
Ehefrau erhält dann noch EUR 7.100,00 für Hausrat und Motarrad
ansonsten ist der Hausrat geteilt
wechselseitiger Erbverzicht, Verzicht auf Nachscheidungsunterhalt, Versorgungsausgleich von Amts wegen

(Letzteres, also Versorgungsausgleich "'von Amts wegen" ist nicht zu bewerten, da ja keine Änderung des gesetzlichen Zustands und keine rechtsgestaltende Vereinbarung)

Wie ermittele ich denn jetzt das Reinvermögen als Grundlage für die Gütertrennung?? Die Eheleute haben keine Angaben zu Ersparnissen gemacht, wird auch wohl nicht viel sein.
Weshalb haben sie keine Angaben zu Ersparnissen gemacht? Wahrscheinlich weil sie auch nicht mehr über die notwendige Wertermittlung nach GNotKG wissen als der Notar und nicht von sich aus die entsprechenden, nach § 100 GNotKG, nötigen Angaben dem Notar diktiert haben. Welche Angaben nötig sind ergibt sich aus § 100. Der Notar hat die Pflicht, diese Angaben zu erfragen, um seinen Geschäftswert festzustellen. Wenn es nicht vor oder bei der Beurkundung passiert ist, müsste man eben hinterher danach fragen: wie hoch ist das Aktivvermögen jedes einzelnen Ehegatten, welche Schulden und Verbindlichkeiten hat jeder einzelne Ehegatte? Dann bei jedem einzelnen Ehegatten maximal 50 % Schulden vom Aktivvermögen abziehen und beide Ergebnisse zusammenrechnen.
Zum Teil haben einige Notare Wertfragebogen entwickelt, in denen beispielhaft Vermögenspositionen wie Wertpapiere, Sparbücher, Aktien, Schmuck, Wertgegenstände, Pelze, Autos, Briefmarkensammlungen, Kunstgegenstände, Immobilienvermögen, Rückkaufswerte von Kapitallebensversicherungen (vgl. Tiedtke in Korintenberg, GNotKG, 19. Aufl. 2015, § 100 Rn. 35) usw. genannt sind, damit wichtige Dinge, die zum Vermögen gehören, nicht vergessen werden.


Nächste Kostenrecht-Seminare am 24.04. Berin, 26.04. Hamburg, 08.05. Hannover, 11.05. Frankfurt a. M.,, 15.05. Essen, 17.05. Bremen (je 5,5-Std.-Seminare), und 3 (genauer 2,5-)tägiges Intensivseminar ur Notarkostenberechnung vom 18. - 20.Mai 2017 in 25774 Lehe (Dithmarschen), zwischen Heide und Husum. Teilnahmen überall möglich und willkommen, siehe filzek.de, auch zu Notarrecht-Seminar am 12.5.2017 in Frankfurt a. M. (Referent dort Dr. Lerch). :wink2
Fragen zum GNotKG? http://www.filzek.de
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