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Vollmacht für zukünftige Kaufverträge

Verfasst: 09.01.2017, 09:58
von kunstlos
Hallo zusammen,

folgender Sachverhalt:

Wir haben eine Teilungserklärung beurkundet, es wurden neue Wohnungsgrundbücher angelegt. Nun wurde für den Verkauf der Wohnungen ein Mitarbeiter des Eigentümers bevollmächtigt, die künftigen Kaufverträge zu unterzeichnen etc. Die Vollmacht wurde von uns ohne Entwurfsfertigung beurkundet.

Gebühr ist klar 25100, allerdings weiß ich nicht welchen Wert ich nehmen soll. Das Rechtsgeschäft auf das sich die Vollmacht bezieht ist ja noch nicht abgeschlossen, es sind mehrere Wohnungen zu unterschiedlichen Kaufpreisen, welche ich auch noch nicht kenne. Was würdet ihr da ansetzen?

Sorry falls die Antwort auf der Hand liegt - bin gerade erst ausgelernt und noch etwas unbeholfen.

Re: Vollmacht für zukünftige Kaufverträge

Verfasst: 09.01.2017, 10:59
von Revisor
kunstlos hat geschrieben:Die Vollmacht wurde von uns ohne Entwurfsfertigung beurkundet.
Zunächst eine kleine Korrektur:
Ihr habt wohl keine Vollmacht beurkundet, sondern nur die Unterschrift unter einer nicht von euch entworfenen Vollmacht beglaubigt.

Zu den Kosten:
Die Gebühr Nr. 25100 KV GNotKG entsteht bereits ab einem Wert von > 140.000,00 Euro mit der Höchstgebühr von 70,00 Euro.
Dies entspräche (wegen § 98 GNotKG) einem Wert der Wohnungen, auf die sich die Vollmacht bezieht, von > 280.000,00 Euro.
Den Wert des Gesamtobjekts müsstet ihr ja kennen, da danach die Teilungserklärung abzurechnen ist.

Re: Vollmacht für zukünftige Kaufverträge

Verfasst: 09.01.2017, 12:54
von kunstlos
Revisor hat geschrieben:
kunstlos hat geschrieben:Die Vollmacht wurde von uns ohne Entwurfsfertigung beurkundet.
Zunächst eine kleine Korrektur:
Ihr habt wohl keine Vollmacht beurkundet, sondern nur die Unterschrift unter einer nicht von euch entworfenen Vollmacht beglaubigt.

Zu den Kosten:
Die Gebühr Nr. 25100 KV GNotKG entsteht bereits ab einem Wert von > 140.000,00 Euro mit der Höchstgebühr von 70,00 Euro.
Dies entspräche (wegen § 98 GNotKG) einem Wert der Wohnungen, auf die sich die Vollmacht bezieht, von > 280.000,00 Euro.
Den Wert des Gesamtobjekts müsstet ihr ja kennen, da danach die Teilungserklärung abzurechnen ist.

Sorry! Ist mir nach dem Posten selbst aufgefallen, dass das falsch formuliert war.
Aber vielen Dank für Deine Antwort!