Vollmacht für zukünftige Kaufverträge
Verfasst: 09.01.2017, 09:58
Hallo zusammen,
folgender Sachverhalt:
Wir haben eine Teilungserklärung beurkundet, es wurden neue Wohnungsgrundbücher angelegt. Nun wurde für den Verkauf der Wohnungen ein Mitarbeiter des Eigentümers bevollmächtigt, die künftigen Kaufverträge zu unterzeichnen etc. Die Vollmacht wurde von uns ohne Entwurfsfertigung beurkundet.
Gebühr ist klar 25100, allerdings weiß ich nicht welchen Wert ich nehmen soll. Das Rechtsgeschäft auf das sich die Vollmacht bezieht ist ja noch nicht abgeschlossen, es sind mehrere Wohnungen zu unterschiedlichen Kaufpreisen, welche ich auch noch nicht kenne. Was würdet ihr da ansetzen?
Sorry falls die Antwort auf der Hand liegt - bin gerade erst ausgelernt und noch etwas unbeholfen.
folgender Sachverhalt:
Wir haben eine Teilungserklärung beurkundet, es wurden neue Wohnungsgrundbücher angelegt. Nun wurde für den Verkauf der Wohnungen ein Mitarbeiter des Eigentümers bevollmächtigt, die künftigen Kaufverträge zu unterzeichnen etc. Die Vollmacht wurde von uns ohne Entwurfsfertigung beurkundet.
Gebühr ist klar 25100, allerdings weiß ich nicht welchen Wert ich nehmen soll. Das Rechtsgeschäft auf das sich die Vollmacht bezieht ist ja noch nicht abgeschlossen, es sind mehrere Wohnungen zu unterschiedlichen Kaufpreisen, welche ich auch noch nicht kenne. Was würdet ihr da ansetzen?
Sorry falls die Antwort auf der Hand liegt - bin gerade erst ausgelernt und noch etwas unbeholfen.