Restkaufgeldhypothek

Für alle Fragen rund um Kosten - neues Recht ab 01.08.2013
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Jaqueline
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#1

04.01.2017, 11:39

Hallo zusammen...

Wir haben hier einen Kaufvertrag. Ein Teilkaufpreis wird gezahlt. Für den Restkaufpreis gewährt der Verkäufer dem Käufer ein Darlehen. Eine Restkaufgeldhypothek soll im Grundbuch eingetragen werden. Der Käufer unterwirft sich wegen der Forderung der Zwangsvollstreckung.

Ist die Unterwerfung in die Zwangsvollstreckung derselbe Beurkundungsgegenstand und somit nicht gesondert zu bewerten?

Danke für Euro Antworten...
Martin Filzek
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#2

04.01.2017, 12:12

Ja, § 109 Abs. 1.
Nächste Seminare zum Notarkosten-Recht am 24.04.2017 in Berlin, 26.04.2017 Hamburg,08.05.2017 Hannover, 11.05.2017 Frankfurt a. M., 15.05.2017 Essen und am 17.05.2017 in Bremen.
Skripten zu Seminaren des letzten Halbjahrs können für 25 Euro incl. Versand und USt. angefordert werden. :P
Fragen zum GNotKG? http://www.filzek.de
Jaqueline
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#3

04.01.2017, 14:17

Danke.
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