Aufhebungsvertrag bei Vertretung eines Beteiligten
Verfasst: 21.12.2016, 13:25
Hallo zusammen,
hier wurde ein Erbauseinandersetzungsvertrag beurkundet. Eine der Erben hat sich vertreten lassen. Der Erbauseinandersetzungsvertrag wurde von uns noch nicht ausgefertigt und versandt. Jetzt haben wir den Auftrag erhalten, dass dieser Erbausauseinandersetzungsvertrag wieder aufgehoben werden soll.
Meine Fragen nun:
1. Muss ich den Erbauseinandersetzungsvertrag nun trotzdem erst noch zum FA pp. schicken und den Aufhebungsvertrag hinterher?
2. Muss ich für den Erbauseinandersetzungsvertrag noch die Nachgenehmigung der nicht erschienenen Erbin haben? Oder müsste Sie nur den Aufhebungsvertrag nachgenehmigen oder braucht diese nun gar nichts mehr zu veranlassen?
Liebe Grüße,
noto-fee
hier wurde ein Erbauseinandersetzungsvertrag beurkundet. Eine der Erben hat sich vertreten lassen. Der Erbauseinandersetzungsvertrag wurde von uns noch nicht ausgefertigt und versandt. Jetzt haben wir den Auftrag erhalten, dass dieser Erbausauseinandersetzungsvertrag wieder aufgehoben werden soll.
Meine Fragen nun:
1. Muss ich den Erbauseinandersetzungsvertrag nun trotzdem erst noch zum FA pp. schicken und den Aufhebungsvertrag hinterher?
2. Muss ich für den Erbauseinandersetzungsvertrag noch die Nachgenehmigung der nicht erschienenen Erbin haben? Oder müsste Sie nur den Aufhebungsvertrag nachgenehmigen oder braucht diese nun gar nichts mehr zu veranlassen?
Liebe Grüße,
noto-fee