XML Vollzugsgebühr für Nachreichen einer UB?

Für alle Fragen rund um Kosten - neues Recht ab 01.08.2013
Antworten
Stromberg
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 536
Registriert: 06.03.2014, 16:13
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro

#1

29.11.2016, 15:20

Guten Tag,

ich scheitere wieder an den XML-Sturkturdaten....

das hiesige Grundbuchamt hat ab 15.11. nur noch elektronische Anträge zugelassen.
Meinen Antrag auf Eigentumsumschreibung habe ich vor dem 15.11. auf dem Postweg gestellt und nach dem 15.11. nur die UB elektronisch nachgereicht.

Dafür kann ich doch aber keine 0,3 -Gebühr nach dem Kaufgegenstand nehmen, oder?

Danke
Benutzeravatar
Whoville
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 437
Registriert: 09.07.2014, 15:51
Beruf: Notarfachwirtin
Software: Phantasy (DATEV)
Wohnort: hoch im Norden

#2

29.11.2016, 16:01

Die XML-Vollzugsgebühr steht ja im Zusammenhang mit einer Tätigkeit des Notars. Da den Kaufvertrag bereits eingereicht hast, für den ja die Vollzugsgebühr entsteht, bin ich der Meinung, dass du für die Übersendung der UB keine Gebühr bekommst.
Ich würde die UB allerdings mit der Post hinschicken, der Antrag auf Umschreibung ist ja auch per Post raus. Unser Grundbuchamt hatte auch einen Zeitraum von 6 Wochen, in dem weiterhin eine Übersendung per Post erlaubt war.
Revisor
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1490
Registriert: 16.03.2007, 08:24
Beruf: Bezirksrevisor
Wohnort: NRW

#3

29.11.2016, 16:28

Die Gebühr entsteht ja nicht für die Übermittlung einer elektronischen Datei, sondern - so der Wortlaut - für die "Erzeugung von strukturierten Daten in Form der Extensible Markup Language (XML) oder in einem nach dem Stand der Technik vergleichbaren Format für eine automatisierte Weiterbearbeitung". Diese XML-Datei ist aber gar nicht gefertigt worden, da der Antrag noch in Papierform gestellt wurde, und wird wohl kaum nun mit der Übersendung der UB gefertigt worden sein.
Antworten