Legitimationsprüfung bei Grundschuldbestellung
Verfasst: 23.11.2016, 12:34
Hallo, ich brauche einmal eure Hilfe.
Bei uns soll eine Grundschuld beurkundet werden. Die Erschienenen sind uns bekannt. Die Bank hat uns aber beauftragt, eine Legitimationsprüfung vorzunehmen, i. V. mit § 10 BeurkG. Dabei sollen wir uns PA oder Reisepass vorlegen lassen und Art und Nr. des amtl. Ausweises, das Ausstellungsdatum und ausstellende Behörde in die Urkunde aufnehmen.
Entstehen dadurch zusätzliche Gebühren, wenn ja welche und nach welchem Geschäftswert?
Vielen Dank
Bei uns soll eine Grundschuld beurkundet werden. Die Erschienenen sind uns bekannt. Die Bank hat uns aber beauftragt, eine Legitimationsprüfung vorzunehmen, i. V. mit § 10 BeurkG. Dabei sollen wir uns PA oder Reisepass vorlegen lassen und Art und Nr. des amtl. Ausweises, das Ausstellungsdatum und ausstellende Behörde in die Urkunde aufnehmen.
Entstehen dadurch zusätzliche Gebühren, wenn ja welche und nach welchem Geschäftswert?
Vielen Dank