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Abrechnung Beratung im Gesellschaftsrecht

Verfasst: 22.11.2016, 16:53
von Maren98
Hallo zusammen,

ich bin Auszubildende im dritten Lehrjahr und soll nun eine Beratung abrechnen und weiß nicht welche Gebühr ich nehmen muss. Aus unserer Literatur im Büro bin ich leider nicht wirklich schlau geworden.

Der Sachverhalt ist wie folgt:
Aus gesundheitlichen Gründen möchte die Geschäftsführerin und alleinige Gesellschafterin einer GmbH aus dieser aussteigen. Im Rahmen eines 40-minütigen Beratungsgespräch wurde sie umpfangreich von meiner Chefin bezüglich einer Löschung der GmbH beraten.


Ich hoffe mir kann jemand helfen !! :wink1

Re: Abrechnung Beratung im Gesellschaftsrecht

Verfasst: 05.12.2016, 13:39
von Martin Filzek
Schlage KV 24200 mit 0,7 - 0,85 Gebührensatz ca. (aus Ermessensrahmen von 0,3 - 1,0) vor wegen der längeren Beratung. Orientiert ist die Wahl der KV 24200 daran, dass ein beurkundeter Liquidationsbeschluss eine 2,0-Gebühr auslösen würde (deshalb keine der nachfolgenden KV-Nummern nach KV 24200); der Geschäftswert §§ 36 I, 92, 97, 105, 108, 109 (wäre i.d.R. 30.000 Euro (vgl. BGH Entscheidung vom 18.10.2016 Az. II ZB 18/15, zu finden auf der Internetseite http://www.bundesgerichshof.de unter Entscheidungen bei Eingabe von Stichwort Notarkosten oder Datum oder Az.).

Re: Abrechnung Beratung im Gesellschaftsrecht

Verfasst: 08.12.2016, 09:20
von Maren98
:thx