Es soll vorrangig ein Amtskollege (Notar) als Zeuge in der Beurkundung mitauftreten.
Leider kann ich keinen Hinweis in meinen Büchern finden, wie die Vergütung des Notars, der als Zeuge auftritt berechnet wird.
Ich wäre dankbar, wenn mir da jemand helfen würde bzw. mir sagt, wo ich das nachlesen kann.
Vielen Dank
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