Erbausschlagung

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Ramona A.
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#1

24.10.2016, 12:11

Ich muss eine Erbausschlagung abrechnen und stehe irgendwie auf dem Schlauch... und das schon am Montag :oops:
Vater und Tochter habe in einer Urkunde (Unterschriftsbeglaubigung) als nacheinander berufene gesetzliche Erben die Erbschaft ausgeschlagen. Nachlass ist überschuldet, Wert also 0 EUR.
Ich bin davon ausgegangen: zwei nacheinander berufene Personen also zwei Beurkundungsgegenstände, also 2 x mal die Mindestgebühr vn 30,00 EUR.
Allerdings steht im Kommentar der Notarkasse: Die Gebühr wird aus der Summe der Werte der mehreren Ausschlagungen erhoben.
Heisst also 2 x 0 und daraus dann 30,00 EUR?????
Martin Filzek
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#2

24.10.2016, 12:19

So ist es.
Alter Kölner Karnevalsschlager: 3 x 0 macht 0.
Fragen zum GNotKG? http://www.filzek.de
Ramona A.
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#3

24.10.2016, 14:40

Ja, ja die Kölner....
:thx
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