Änderung Erbbaurechtsvertrag
Verfasst: 24.10.2016, 10:56
Liebe Kollegen,
wir haben eine Änderung eines Erbbaurechtsvertrages beurkundet. Vereinbart wurde eine Erhöhung des Erbbauzinses um jährlich 293,76 € (der Vertrag läuft noch bis 2052). Dieser Wert der Kostenrechnung ist unstrittig. Weiter wurde in der Urkunde folgende Vereinbarung getroffen:
„Der jeweilige Erbbauberechtigte ist verpflichtet, an den Grundstückseigentümer als laufendes Entgelt auf die Dauer des Erbbaurechts einen Erbbauzins zu bezahlen. Als Erbbauzins vereinbaren die Beteiligten ab dem XXX einen Betrag von XXX € je m², mithin aufgrund der geminderten Grundstücksfläche um XXX m² auf XXX m²
jährlich XXX EUR
(in Worten: XXX Euro).
Dieser wird als Belastung des Erbbaurechts im Grundbuch zugunsten des jeweiligen Eigentümers eingetragen.“
Wir haben diese Vereinbarung mit dem 20-fachen Jahreswert berechnet.
Korrekt?
Schon mal vielen Dank für Eure Hilfe!!
wir haben eine Änderung eines Erbbaurechtsvertrages beurkundet. Vereinbart wurde eine Erhöhung des Erbbauzinses um jährlich 293,76 € (der Vertrag läuft noch bis 2052). Dieser Wert der Kostenrechnung ist unstrittig. Weiter wurde in der Urkunde folgende Vereinbarung getroffen:
„Der jeweilige Erbbauberechtigte ist verpflichtet, an den Grundstückseigentümer als laufendes Entgelt auf die Dauer des Erbbaurechts einen Erbbauzins zu bezahlen. Als Erbbauzins vereinbaren die Beteiligten ab dem XXX einen Betrag von XXX € je m², mithin aufgrund der geminderten Grundstücksfläche um XXX m² auf XXX m²
jährlich XXX EUR
(in Worten: XXX Euro).
Dieser wird als Belastung des Erbbaurechts im Grundbuch zugunsten des jeweiligen Eigentümers eingetragen.“
Wir haben diese Vereinbarung mit dem 20-fachen Jahreswert berechnet.
Korrekt?
Schon mal vielen Dank für Eure Hilfe!!