außergerichtliche Aufrechnung - Mahnverfahren

Für alle Fragen rund um Kosten - neues Recht ab 01.08.2013
Antworten
Erdbeere23
Forenfachkraft
Beiträge: 116
Registriert: 18.11.2013, 13:19
Beruf: ReFa
Software: Andere

#1

19.10.2016, 16:08

Hallo Zusammen,

ich bräuchte Eure Hilfe.

Unser Mandant wurde von der Gegenseite angeschrieben, dass Forderungen in Höhe XY offen sind. Da unser Mandant gegen die Gegenseite aber auch Forderungen hat, haben wir Aufgerechnet, aber nicht hilfsweise. Weil weiter nocht reagiert wurde, haben wir das Mahnverfahren eingeleitet. Dummerweise hat einer unserer Anwälte zwei Mahnbescheide beantragt, statt die Hauptforderungen in einem geltend zu machen. Nun weiß ich nicht wie ich abrechen soll, geschweige denn was der Gegenstandswert der außergerichtlichen Tätigkeit ist. Werden beide Forderungen addiert oder ist es die ursprüngliche Forderung unseres Mandanten, oder vielleicht nur das was nach der Aufrechnung übrig blieb?

Zum Mahnverfahren rechne ich wie folgt ab?

1,0 VG betreffend den ersten MB
1,0 VG betreffend den zweiten MB
Anrechnung aus dem einen Wert
Anrechnung aus dem anderen Wert
0,5 VG für den ersten VB
0,5 für den zweiten VB

oder

1,0 aus dem Wert beider MBs
Anrechnung aus dem Wert beider MBs
0,5 aus dem Wert beider VBs
Antworten