Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung

Für alle Fragen rund um Kosten - neues Recht ab 01.08.2013
Antworten
sippi72

#1

17.10.2016, 13:15

Hallo, haben folgenden Vertrag:
Eheleute wollen sich scheiden lassen. Antrag noch nicht eingereicht. zwei gemeinsame Kinder.
Folgende Regelungen:
Ehefrau zahlt zum Ausgleich des Zugewinns 10.300,00 € an den Ehemann mit ZV-Unterwerfung und übernimmt den hälftigen Anteil der noch bestehenden Darlehnsverpfichtungen des Ehemannes und stellt diesen im Innenverhältnis frei. Schuldhaftentlassung soll NICHT angefordert werden. Dafür gibt Ehemann der Ehefrau Volllmacht, mit Gläubigern Verhandlungen für Um-/Abschlussfinanzierungen zu führen.
Aufgrund dessen verzichten Eheleute wechselseitig auf etwaigen weitergehenden Zugewinnausgleich.
Danach wird Gütertrennung vereinbart!
Der VA soll im Scheidungsverfahren durchgeführt werden.
Erb- und Pflichtteilsverzicht wechselseitig.
Hausrat - deklaratorisch -schon geteilt
Kostenübernahmeerklärung der RAKosten

Ich bitte Euch insbesondere hinsichtlich des Zugewinnausgleich i. V. mit der Gütertrennung um Prüfung. Darf ich das jeweils in Ansatz bringen oder ist das mit der Gütertrennung abgegolten?
Ich blicke da nicht mehr durch. Gibt es da nicht eine Formel falls das..... dann das.....
Also hier jetzt mein Kostenvorschlag:
gegenseitiges Scheidungsbegehren § 36 III 5.000,00 €
Zugewinnausgleich §§ 97, 46 10.300 €
Freistellung Schuldverpflichtungen §§ 97, 53 ca. 51.000,00 €
Vollmacht §§ 97, 36 III 5.000,00 €
Gütertrennung § 100 I 167.000,00 €
VA §§ 97 I, III, § 36 III 5.000,00 €
Erb- und Pflichtteilsverzicht wechselseitig 1/3 aus 167.000,00 = 55.666,66 €
Hausrat- kein Wertansatz
Kostenvereinbarung §§ 97 I, 36 III 5.000,00 €

Was meint Ihr?
Wäre für eine Rückmeldung auch für kommende Verträge, welche wir zuhauf zur Zeit haben, sehr dankbar!

VG Steffi :sad:

Erb- und Pflichtteilsverzicht wechselseitig (
Antworten