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Vertragsangebot

Verfasst: 05.10.2016, 17:09
von Kathi1995
Unser Notar hat ein Vertragsangebot gemacht. Muss ich nun entsprechend die Vollzugsgebühr oder die Betreuungsgebühr berücksichtigen, wenn im Angebot eine Finanzierungsvollmacht drin steht etc...

Ich würde diese nicht nehmen, da ja der vertragsannehmende Notar diese Tätigkeiten ausführt.

Re: Vertragsangebot

Verfasst: 05.10.2016, 18:44
von Martin Filzek
Zu "... wenn im Angebot eine Finanzierungsvollmacht drin steht etc. ...":

Wenn im Angebot eines Kaufvertrags eine Finanzierungsvollmacht enthalten ist, hat dies keinerlei Auswirkungen auf die Höhe des Geschäftswertes der Beurkundungsverfahrensgebühren wie auch der etwaigen Vollzugs- und Betreuungsgebühren (§§ 112, 113 Abs. 1), da eine Finanzierungsvollmacht gegenstandsgleich zum Kaufvertrag bzw. hier Angebot eines Kaufvertrags ist (§ 109 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 c); auch ein höherer Wert der Vollmacht würde sich wegen § 109 Abs. 1 Satz 5 (dies ist der letzte Satz in Abs. 1) nicht auswirken.

Für die bloße Mitbeurkundung der Vollmacht im Kaufvertrag allein können natürlich auch keine Vollzugs- oder Betreuungsgebühr/en anfallen; diese setzen eine entsprechende Tätigkeit nach KV 22110 ff. oder KV 22200 beschrieben voraus. Wenn der Notar, der das Angebot beurkunden soll, diese Tätigkeiten übernimmt, werden die entsprechenden Gebühren bei ihm nur entstehen (vgl. auch Diehn, Notarkostenberechnungen, 4. Aufl. 2016, Rn. 456 zur Bemessung des Gebührensatzes der Vollzugsgebühr beim Annahmenotar: nicht 0,3 nach KV 22111, sondern KV 22110 mit 0,5).

Re: Vertragsangebot

Verfasst: 06.10.2016, 17:20
von Kathi1995
Danke habe es genau so gemacht ! :wink2