Gerichtsgebühren

Für alle Fragen rund um Kosten - neues Recht ab 01.08.2013
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nico86
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#1

23.09.2016, 09:24

Guten Morgen liebe Community,

kann jmd. sagen, welche Gerichtsgebühren entstehen bei:

a) Aufhebung von Wohnungseigentum (acht Wohnungen) und sodann Verkauf des Grundstücks (Wert 3,7 Mio. Euro)

und/oder

b) keine Aufhebung, dafür Verkauf der 8 Wohnungen an EINEN Käufer (Gesamtwert: 3,7 Mio. Euro)

Hintergrund ist, dass unser Chef gerne wüsste, welcher Schritt kostengünstiger wäre, was die Gerichtskosten betrifft.

Meine Kollegin und ich sind uns hier etwas unsicher, da wir mit Gerichtskosten nicht oft zu tun haben :-)

Unser Vorschlag:

zu a)
Aufhebung Sondereigentum = KV 14160 Abs. 5 = 50,00 € pro Wohnung, somit 400,00 € insgesamt
dann anschl. Verkauf des Grundstücks
Eintragung Vormerkung KV 14150 = 0,5 Geb. nach Wert 3,7 Mio. Euro = 3.027,50 €
Löschung Vormerkung KV 14152 = 25,00 €
Eintragung neuer Eigentümer KV 14110 = 1,0 Geb. nach Wert 3,7 Mio. Euro = 6.055,00 €
somit entstehen zu a) Gesamt-Gerichtsgebühren in Höhe von 9.507,50 €

zu b)
(unter Beachtung von Vorbemerkung 1.4. (3))
Eintragung Vormerkungen KV 14150 = 0,5 Geb. nach Wert 3,7 Mio. Euro = 3.027,50 €
Löschung Vormerkungen KV 14152 = 25,00 €
Eintragung neuer Eigentümer in allen Wohnungsgrundbüchern KV 14110 = 1,0 Geb. nach Wert 3,7 Mio. Euro = 6.055,00 €
somit entstehen zu b) Geasmt-Gerichtskosten in Höhe von 9.107,50 €

In Vorbem. 1.4. (3) steht, dass die Gebühren nur einmal erhoben werden, wenn derselbe Eigentümer oder dasselbe Recht bei mehreren Grundstücken, über die das Grundbuch bei demselben Amtsgericht geführt werden, eingetragen wird. Somit entsteht unseres Erachtens für die Eintragung der Vormerkungen und der anschl. Eintragung der Eigentumsumschreibung der acht Eigentumswohnungen an einen Eigentümer die Gebühr nur einmal nach dem Gesamtwert, oder?

Wir würden uns sehr freuen, wenn uns jmd. diesbzgl. weiterhelfen könnte.

Liebe Grüße :thx :huepf :wink2
Der Mensch hat dreierlei Wege, klug zu handeln;
erstens durch Nachdenken, das ist der Edelste,
zweitens durch Nachahmen, das ist der Leichteste,
und drittens durch Erfahrung, das ist der Bitterste.
-Konfuzius-
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