Eigentümergrundschuld Gerichtskosten

Für alle Fragen rund um Kosten - neues Recht ab 01.08.2013
Antworten
Ramona A.
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 324
Registriert: 02.06.2016, 10:32
Beruf: Rechtsanwalts- und Notariatsfachangestellte
Software: Phantasy (DATEV)

#1

20.09.2016, 10:41

Hallo,
ich soll für eine Mandantin eine Kostenübersicht machen, sie will danach entscheiden, ob das Grundschuldkapital möglicherweise höher angeesetzt werden soll.
Wir haben von der Bank die vollständigen Unterlagen bekommen, es soll eine Eigentümergrundschuld bestellt werden, die Abtretung an die Bank soll nicht im Grundbuch verlautbart werden

Ich habe
- Grundschuld über EUR 1,5 Mio ohne Vollstreckungsunterwerfung mit Brief
- gesonderte Vollstreckungsunterwerfung eines letztrangigen Betrages von EUR 500.000,00 der vorgenannten Grundschuld
- Abtretung der Grundschuld über EUR 1,5 Mio

Ich bin mir bezüglich der Gerichtskosten nicht sicher
für die Eintragung der Grundschuld über 1,5 Mio entsteht ja die 1,3 Gebühr nach 14120
wenn von dieser Grundschuld dann ein Teilbetrag von EUR 500.000,00 vollstreckbar wird, wäre das ja eine Veränderung des Rechts nach 14130 mit 0,5 oder???
Fällt für die Eintragung auf dem Grundschuldbrief noch eine Gebühr an?
Antworten