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Abrechnung Scheidungsfolgenvereinbarung

Verfasst: 12.09.2016, 11:02
von davia76
Es wurde eine Scheidungsfolgenvereinbarung beurkundet.

Verzicht auf Trennungsunterhalt
Verzicht auf nachehelichen Unterhalt und
Verzicht auf Versorgungsausgleich sowie
Vermögensauseinandersetzung.

Die einzige Wertangabe die ich habe bezieht sich aus die Vermögensauseinandersetzung. Hier geht es um die Herbeiführung der Haftungsfreistellung der Ehefrau wegen eines Kredites und Zahlung eines Betrages von 5.000 EUR bezüglich dessen Zahlung sich der Ehemann der Zwangsvollstreckung unterwirft.

Wie kann ich dies abrechnen ? Bzw. den Geschäftswert bestimmen?

Mein Gedanke war nun zunächst dieser Ansatz

5.000 EUR für Verzicht Trennungsunterhalt (§§ 97 Abs. 3, 52 Abs. 4, 6, 36 Abs. 3)
5.000 EUR für Verzicht nachehelicher Unterhalt (")
5.000 EUR für Verzicht Versorgungsausgleich und
5.000 EUR für Vermögensauseinandersetzung

Zusammengesetzter Geschäftswert §§ 97, Abs. 1,3, 36 Abs. 3 ??

Re: Abrechnung Scheidungsfolgenvereinbarung

Verfasst: 14.09.2016, 08:14
von larifari
Ich gehe mal davon aus, dass ihr nicht wirlich einen Verzicht auf Trennungsunterhalt beurkundet habt (der wäre ja unwirksam), sondern lediglich gesagt ist, dass die Ehefrau/der Ehemann auf die Geltendmachung des Trennungsunterhaltes verzichtet...?
Im Übrigen müssten meiner Meinung nach schon ein paar mehr Informationen vorliegen: Einkommensverhältnisse der Beteiligten, wer hätte wem gegenüber einen Unterhaltsanspruch (der nacheheliche Unterhaltsverzicht ist anhand des jeweiligen fiktiven Unterhaltsanspruches nach § 52 zu bewerten). Auch beim Versorgungsaugleichsverzicht müsste man sich die jeweiligen Versorgungsausgleichsansprüche sagen lassen. Wenn die Versorgungsansprüche nahezu gleich sind, kann der Verzicht mit 5.000,00 € bewertet werden.