Kostenwert Genehmig. durch Vorerbin +(mehrere) Nacherben

Für alle Fragen rund um Kosten - neues Recht ab 01.08.2013
Antworten
Benutzeravatar
Jana47
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 96
Registriert: 28.08.2013, 11:16
Beruf: ReNo-Fachangestellte
Software: TriNotar
Wohnort: NRW

#1

10.08.2016, 18:36

Hallo!
In einem Kaufvertrag hat sich die Verkäuferin vollmachtslos vertreten lassen. Im Grundbuch eingetragen ist ein Vermerk, wonach Nacherbfolge angeordnet ist; die Verkäuferin ist befreite Vorerbin, Nacherben sind drei benannte Personen. Die Vertragsnotarin hat die Urkunde so gestaltet, dass die Nacherben als Urkundsbeteiligte mitwirken, wobei auch diese vollmachtslos vertreten wurden. Der Kaufpreis wurde mit 35.000 EUR vereinbart.

Die Vorerbin und die drei Nacherben waren jetzt bei uns; alle vier haben die - fremdentworfene - Genehmigungsurkunde unterzeichnet. Sehe ich es richtig, dass sich der Wert unserer Kostenberechnung aus
a) dem Genehmigungswert Vorerbin mit 17.500 EUR und
b) dem Genehmigungswert Nacherben mit 17.500,00 EUR
zusammensetzt? Es ist doch - verkürzt gesagt - "eine gemeinschaftliche" Zustimmung zum "Vorerbin-Verkauf"für 35.000 EUR durch alle benannten Nacherben oder ist das anders zu werten? Das Innenverhältnis, wie die Nacherben also irgendwann erben soll, ob je zu 1/3 oder anderen Quoten, ist zudem ja unbekannt.

Vielen Dank schon mal im Voraus für einen Blick und eine Antwort auf diese Wertfrage. ;)
Viele Grüße
Jana
Antworten