Identitätserklärung und Auflassung
Verfasst: 14.07.2016, 12:06
Hallo zusammen,
würde mich sehr über eine zweite Meinung zu einer Abrechnung freuen da ich mir sehr unsicher bin. Bisher gefunden habe ich mit der Suchfunktion leider nur einen Beitrag aus 2012.
Sachverhalt:
- Bauträgerverträge über Wohnungseigentum beurkundet. Es gab zu dem Zeitpunkt noch keine genauen Bezeichnungen, nur ungefährte Miteigentumsanteile die später aber wieder geändert wurden und grobe Lagepläne
- In den Bauträgerverträgen wurde keine Auflassung mit beurkundet, diese sollten später zusammen mit der Identitätserklärung beurkundet werden.
- Dann: Bildung der einzelnen Wohnungseigentümer (Miteigentumsanteile haben sich geändert, Wohnungsgrößen auch ...)
- Jetzt: Beurkundung der Identitätserklärungen und der Auflassungen.
Meine Frage wie rechnen ich die Identitätserklärung und Auflassung ab?
Meine Idee:
1. Identitätsfeststellung zum Kaufvertrag etc. (KVnr: 21100)
Wert: 10 % vom Kaufpreis / Satz: 2,0
2. Auflassung - Vorurkunde derselbe Notar (KVnr: 21101)
Wert: Kaufpreis / Satz: 0,5
Gebührenvergleich
Liege ich damit ansatzweise richtig?
Vielen Dank schonmal und allen einen schönen Tag
- Sarah
würde mich sehr über eine zweite Meinung zu einer Abrechnung freuen da ich mir sehr unsicher bin. Bisher gefunden habe ich mit der Suchfunktion leider nur einen Beitrag aus 2012.
Sachverhalt:
- Bauträgerverträge über Wohnungseigentum beurkundet. Es gab zu dem Zeitpunkt noch keine genauen Bezeichnungen, nur ungefährte Miteigentumsanteile die später aber wieder geändert wurden und grobe Lagepläne
- In den Bauträgerverträgen wurde keine Auflassung mit beurkundet, diese sollten später zusammen mit der Identitätserklärung beurkundet werden.
- Dann: Bildung der einzelnen Wohnungseigentümer (Miteigentumsanteile haben sich geändert, Wohnungsgrößen auch ...)
- Jetzt: Beurkundung der Identitätserklärungen und der Auflassungen.
Meine Frage wie rechnen ich die Identitätserklärung und Auflassung ab?
Meine Idee:
1. Identitätsfeststellung zum Kaufvertrag etc. (KVnr: 21100)
Wert: 10 % vom Kaufpreis / Satz: 2,0
2. Auflassung - Vorurkunde derselbe Notar (KVnr: 21101)
Wert: Kaufpreis / Satz: 0,5
Gebührenvergleich
Liege ich damit ansatzweise richtig?
Vielen Dank schonmal und allen einen schönen Tag
- Sarah