Verwalterzustimmung - Vollzugsgebühr und/oder Entwurfsgebühr

Für alle Fragen rund um Kosten - neues Recht ab 01.08.2013
Antworten
sabrinchen227
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 39
Registriert: 17.09.2013, 09:22
Beruf: ReNO-Fachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: Dülmen

#1

08.06.2016, 09:24

Guten Morgen zusammen!

Ich habe eine Frage zum folgenden Sachverhalt:

Es wurde ein Kaufvertrag über Wohnungseigentum beurkundet. Einzuholen ist die Löschungsbewilligung einer Grundschuld-Gläubigerin und die nötige Zustimmung des Verwalters. Die Kosten der Lastenfreistellung hat gem. Vertrag der Verkäufer zu tragen, die der Verwaltergenehmigung der Käufer. Insoweit dürfte eine Vollzugsgebühr entstehen, die ich hälftig auf die Vertragsparteien aufteilen würde (?). Nun ist es so, dass wir die Verwalterzustimmung selber entworfen haben und die anschließend die U-Beglaubigung bei uns erfolgt ist.

Meine Frage: Fällt die Entwurfsgebühr aufgrund der bereits entstandenen Vollzugsgebühr weg und es wird nur noch die U-Begl. abgerechnet? Oder kann ich dem Käufer gegenüber ganz normal den Entwurf für die Zustimmung in Rechnung stellen und dem Käufer dafür die "komplette" Vollzugsgebühr für die Einholung der Löschungsbewilligung?

Viele Grüße!
nico86
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 389
Registriert: 30.09.2013, 08:31
Beruf: Notarfachwirtin
Wohnort: NRW

#2

08.06.2016, 09:53

Erst einmal ist das hälftige Aufteilen der Vollzugsgebühr richtig.

Sodann: Da du die Verwalterzustimmung im Wege des Vollzuges einholst, entsteht keine Entwurfsgebühr für das Erstellen der Verwalterzustimmung; dies ist mit der Vollzugsgebühr abgegolten. Abrechnen kannst du lediglich die Unterschriftsbeglaubigungsgebühr, die dann der Käufer trägt.

LG :wink1
Der Mensch hat dreierlei Wege, klug zu handeln;
erstens durch Nachdenken, das ist der Edelste,
zweitens durch Nachahmen, das ist der Leichteste,
und drittens durch Erfahrung, das ist der Bitterste.
-Konfuzius-
Antworten