Vollzugsgebühr
Verfasst: 31.05.2016, 09:25
Hallo zusammen,
ich hätte da mal ne Frage, wie Ihr das so seht:
Im Kaufvertrag steht, dass die Kosten der Lastenfreimachung der Verkäufer trägt. Es muss eine Löschungsbewilligung eingeholt werden. Muss ich die erhöhte Vollzugsgebühr für die Einholung der Löschungsbewilligung dann dem Verkäufer in Rechnung stellen? Der Käufer würde in diesem Fall nur die Vollzugsgebühr in Höhe von 50,00 € für die Einholung des Vorkaufsrechtsverzichts tragen. Die Kosten einer Treuhandauflage trägt in jedem Fall der Verkäufer.
Oder ist die erhöhte Vollzugsgebühr dem Käufer in Rechnung zu stellen, da alle durch die Urkunde entstehenden Kosten der Käufer trägt (steht so im Vertrag)?
Im Voraus![Danke :thx](./images/smilies/dankeschild.gif)
ich hätte da mal ne Frage, wie Ihr das so seht:
Im Kaufvertrag steht, dass die Kosten der Lastenfreimachung der Verkäufer trägt. Es muss eine Löschungsbewilligung eingeholt werden. Muss ich die erhöhte Vollzugsgebühr für die Einholung der Löschungsbewilligung dann dem Verkäufer in Rechnung stellen? Der Käufer würde in diesem Fall nur die Vollzugsgebühr in Höhe von 50,00 € für die Einholung des Vorkaufsrechtsverzichts tragen. Die Kosten einer Treuhandauflage trägt in jedem Fall der Verkäufer.
Oder ist die erhöhte Vollzugsgebühr dem Käufer in Rechnung zu stellen, da alle durch die Urkunde entstehenden Kosten der Käufer trägt (steht so im Vertrag)?
Im Voraus
![Danke :thx](./images/smilies/dankeschild.gif)