Hallo Fories,
ich habe mal wieder eine Frage....
Es wurde ein Kaufvertrag beurkundet. Der Kaufpreis wurde in drei Positionen aufgesplittet: Grundstück, Gebäude und Sanierung.
Hinsichtlich der Sanierung wurde nichts weiter in den Vertrag aufgenommen, z.B. bis wann die Sanierung geschehen sein muss, was saniert werden muss etc.
Ich hatte herausgefunden, dass, wenn Bedingungen an die Sanierung geknüpft sind, nur 20 % der Sanierungskosten mit auf den Kaufpreis angerechnet werden dürfen.
Dies ist aber hier nicht der Fall. Nach weiteren Recherchen ist die Sanierung dann voll auf den Kaufpreis anzurechnen.
Weitere Frage: Wie ist das mit der Vollzugsgebühr???
LG
Lotte94
KP-Aufsplittung
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Maßgeblich ist doch der Kaufpreis. Die Aufsplittung erfolgt doch nur intern, damit klar wird, welcher Betrag auf welche Position entfällt. Wird häufig für Steuerzwecke gemacht.
An der Vollzugsgebühr ändert das -meines Erachtens- nichts
An der Vollzugsgebühr ändert das -meines Erachtens- nichts