Geschäftswert Anmeldung HR/U-Begl.

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Lemon007
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#1

02.05.2016, 13:42

Hallo,

hab auf die schnelle eine Frage. Unser Mdt. ist Kommanditist einer Firma. Für diese wird eine Anmeldung für die Eintragung ins Handelsregister gemacht. Mehrere Kommanditisten haben bereits "unterschrieben". Nun kam die Urkunde zu uns. Unterschrift wurde beglaubigt. Wie ermittel ich den Geschäftswert? Stammkapital ist 25.000 €, ich weiß allerdings seinen Anteil nicht.

Sorry, für die vllt. sehr bescheuerte Frage, aber ich war sonst ausschließlich für den Anwaltsbereich tätig.

LG Melanie
Lemon007
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#2

02.05.2016, 13:44

P.S. Ich würde jetzt 5.000,00 € als Hilfswert nehmen.....
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#3

02.05.2016, 14:05

… und das wäre falsch.

Jeder Gesellschafter ist zur Anmeldung verpflichtet. Ein Mitberechtigungsverhältnis i.S.d. § 98 Abs. 2 GNotKG liegt nicht vor (Korintenberg, GNotKG, Rdnr. 56 zu § 98).

Unterzeichnet jetzt also ein weiterer Kommanditist die Anmeldung, entsteht eine 0,2 Gebühr gem. Nr. 25100 KV GNotKG nach dem Wert der übertragenen Kommanditeinlage, mindestens 30.000,00 Euro (Mindestwert gem. § 105 Abs. 1 Satz 2 GNotkG). Dieser Wert sollte sich eigentlich aus der Anmeldung ergeben. Ein „Stammkapital“ gibt es bei der Kommanditgesellschaft nicht. Du meinst vielleicht das Stammkapital der persönlich haftenden Gesellschafterin (wenn diese hier eine GmbH ist)? Das spielt hier aber keine Rolle.
Wenn du dann die (nicht bei euch entworfene) Urkunde an einen Dritten weiterleitest, bekommst du noch eine Festgebühr von 20,00 Euro (Nr. 22124 KV GNotKG).
Lemon007
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#4

02.05.2016, 14:15

Danke für deine schnelle Antwort.

Stimmt, es handelt sich hier um eine GmbH & Co. KG und das Stammkapital bezieht sich tatsächlich auf die GmbH. Es wird Folgendes angemeldet:

1) Der Kommanditist wird nach dem niederländischen BGB aufgespalten, wobei zwei Gesellschaften mit beschränkter Haftung gegründet wurden

2) die Geschäftsräume befinden sich unverändert in....

Ein Wert ist nicht bestimmt.
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#5

02.05.2016, 14:30

Leider reichen deine Angaben nicht für eine Lösung.

Wer war denn hier "der Kommanditist"? Welche Rechtsform? Welche Einlage?
Was wird genau angemeldet?
Offenbar gibt es jetzt - nach "Aufspaltung" - zwei Kommanditisten = 2 GmbHs, die jetzt erst gegründet wurden.
Festzustellen ist, mit welchen Einlagen die beiden jetzt eingetragen werden.

In Betracht kommen könnte hier eine Art "identitätswahrende Umwandlung" bei dem einen Kommanditisten (Wert = ohne bestimmten Geldbetrag = 30.000,00 Euro), dazu noch eine Teilübertragung durch die Abspatlung auf die weitere GmbH (Wert = Kommanditeinlage, mindestens 30.000 Euro).
Luischen88
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#6

10.02.2021, 11:09

Guten Morgen zusammen :wink1

ich habe folgende Frage:

Es geht um die Ersteintragung einer KG einschließlich einer Prokurabestellung.

Wir haben eine Unterschrift beglaubigt eines Kommanditisten. Seine Hafteinlage: 10.000,00 Euro.
Die Unterschriften von den weiteren Kommanditisten (30 Stk.) sind von Fremdnotaren beglaubigt.

Ich habe 70.000,00 Euro angesetzt: 30.000,00 Euro Eintragung KG + 30.000,00 Euro Prokurabestellung + 10.000,00 Euro Hafteinlage.
Bin ich da auf dem völlig falschen Weg. Der Mdt. meinte, die anderen Notare hätten für jede Beglaubigung nur die Hafteinlage zugrunde gelegt.

M.E. ist das nicht richtig, denn wenn wir den Entwurf gemacht hätten, würden wir ja auch nicht nur die Hafteinlagen zugrunde legen. Die Unterschriften der Kommanditisten sind für die Registereintragung ja zwingend erforderlich, oder nicht.
Ich freue mich über Kommentare :-)
köster
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#7

10.02.2021, 13:31

Bei Handelsregisteranmeldungen ist § 98 Abs. 2 GNotKG nicht einschlägig (siehe Streifzug, 12. Aufl., RZ 1740), sodass von daher der Geschäftswert nicht auf die Einlage des anmeldenden Kommanditisten begrenzt ist. Damit dürften die Rechnungen der "anderen" Notare falsch sein.

Aber auch deine Geschäftswertberechnung dürfte nicht korrekt sein. Bei der Ersteintragung einer KG ist gemäß § 105 Abs. 1 Nr. 5 GNotKG maßgebend die Summe der Kommanditeinlagen zuzüglich 30.000,00 € für den ersten phG und 15.000,00 € für jeden weiteren phG. Hinzuzurechnen sind gemäß § 105 Abs. 4 Nr. 3 30.000,00 € für die Prokuraerteilung. Höchstwert der Anmeldung insgesamt ist 1.000.000,00 € (§ 106 GNotKG).
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