Separate Beurkundung Auflassung

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Lemon007
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#1

21.04.2016, 12:03

Hallo an Alle,

unsere einzige Notariatskraft ist in ihren wohlverdienten Ruhestand gegangen und da wir keinen Ersatz finden (traurig, aber wahr) muss ich nun ran, obwohl ich in den letzten Jahren nur die rechtsanwaltlichen Sachen alleine erledigt habe. Also einmal umzwitschen.

Wir haben einen Kauf- und Bauherstellungsvertrag beurkundet und nun, nach Bestätigung der KP-Zahlung die Auflassung in Vollmacht beurkundet. Früher war es § 36 II Nr. 6 a. Ich nehme doch jetzt die Nr. 21101 0,5 Gebühr nach dem Wert des schon im Kaufvertrag angegebenen Kaufpreises oder?

Oh je. Die nächste Zeit bereitet mir etwas Bauchweh *heeeeuuuuul*

Danke, Melanie
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