Immer wieder: Kaufpreis 1 Euro

Für alle Fragen rund um Kosten - neues Recht ab 01.08.2013
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Michi-11
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#1

20.04.2016, 13:45

Liebes Forum,

dieser Kaufpreis begegnet uns allen sicher öfter...

Verkauft wird ein "Betrieb", Arbeitnehmer gehen über = Kaufvertrag über diverse Vermögensgegenstände (u.a. auch Grundstücke), zusätzlich noch bestimmte Leistungen/Verpflichtungen von Verkäufer und Käufer sowie Verpflichtung eines Dritten, bestimmte Kosten für den Erwerber zu übernehmen. Außerdem noch USt-Option bezüglich des Kaufpreises von 1 EUR.

Ist dann zunächst der Austauschvertrag wie folgt zu bewerten (Wertvergleich):
Kaufpreis + zusätzliche Leistungen des Erwerbers (Übernahmeverpflichtungen des Dritten w/§ 109 nicht ansetzen) / Verkehrswert aller übertragenen Vermögensgegenstände (egal ob Grundstück, Fabrik o.ä.)
Wenn der Verkehrswert höher ist, nehme ich (nur) diesen. Dann darf ich keine zusätzlichen schuldrechtlichen Verpflichtungen "draufschlagen" (auch nicht vom Verkäufer). Was ich zusätzlich noch ansetze, sind die 19 % USt-Option auf 1 EUR (§ 110).

Richtig? Wenn nicht - korrigiert mich gern, ich bin für jeden Hinweis dankbar.
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