Vormerkungen und Dienstbarkeit (Windenergie)

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Segelhoernchen
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#1

07.03.2016, 18:13

Hi Leute, ich hoffe, ihr könnt mir helfen.

Ich habe hier Bestellung von einer Dienstbarkeit für die Betreibergesellschaft und die Verpflichtung des Eigentümers, einem benannten Dritten eine weitere Dienstbarkeit zu bestellen; zur Absicherung dieses Rechts werden zwei Vormerkungen eingetragen.

Urkunde Nr. 2 (andere Windkraftanlage).

Bestellung von zwei Dienstbarkeiten und vier Vormerkungen...

Meine Frage jetzt: Gehe ich bei der WErtberechnung von verschiedenen Gegenständen (also der getrennten Berechnung der Gebühren den zusammengerechneten Wert gegenüberstellen)oder vom gleichen Gegenstand (also der getrennten Berechnung der Gebühren höchster Gebührensatz von 1,0 mit dem Höchstwert=20-facher Jahreswert der Dienstbarkeit gegenüberstellen) aus ? Weiterhin sagt der Streifzug, dass der 20-fache Jahreswert nicht überschritten werden darf, demnach ohnehin nicht mehr wie eine 1,0 nach dem 20-fachen Jahreswert, oder?

Wie sieht es weiterhin mit vier Vormerkungen untereinander aus? Bin leider etwas verwirrt, ich hoffe, ihr könnt Licht ins Dunkel bringen. Vielen DAnk für Eure Mühe im Voraus.
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#2

08.03.2016, 13:25

Segelhoernchen hat geschrieben: Bin leider etwas verwirrt
Das bin ich leider bei deiner Sachverhaltsdarstellung auch. Welche Ansprüche werden denn bei der 1. Urkunde durch zwei Vormerkungen gesichert? Auch den Inhalt der 2. Urkunde müsstest du schon etwas genauer beschreiben.

Hast du schon mal im "Streifzug durch das GNotKG" das Beispiel unter Randnummer 1473 angesehen?
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