(Luftfahrt) Registerpfandrecht

Für alle Fragen rund um Kosten - neues Recht ab 01.08.2013
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sima68
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#1

01.03.2016, 09:45

Ihr Lieben,
ich benötige dringend Unterstützung aus dem Bereich Notariatskosten. Ich bin zu lange raus und habe nicht wirklich Ahnung welche Gebühren für die Eintragung eines Registerpfandrechts im Luftfahrtregister dem Notar entstehen. Könnt Ihr mir hier aushelfen?
Lieben Dank im Voraus
Grüße Sima68

Alles, was man sich vorstellen kann, ist real. (Pablo Picasso)
Martin Filzek
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#2

01.03.2016, 13:51

Wenn es sich um einen reinen Eintragungsantrag handelt (ohne materiellrechtliche Erklärungen wie Schuldanerkenntnis oder Zwangsvollstreckungsunterwerfung) ist es wie ein Antrag auf Grundbucheintragung nach KV 24102 i.V.m. KV 21201 Nr. 4 (0,5-Gebühr) zu behandeln (wie auch bei Anträgen zum Schiffsregister).
Wert nach § 53 Abs. 1 GNotKG der Nennbetrag.

Siehe auch die Seminartermine zu halbtägigen Seminaren zum Notarkostenrecht, z. B. in Frankfurt am 22.4.2016, in Kasel am 20.4.2016, 27.4. Hamburg, 29.4. Berlin, 30.5. Bremen, 1.6. Münster, 3.6. Bochum, 6.6. Hannover und 10.6. Husum bei Homepage filzek.de unter Seminare oder hier im Forum unter Fort- und Weiterbildung, Unterrubrik Seminare.
Fragen zum GNotKG? http://www.filzek.de
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Pepples
...ist hier unabkömmlich !
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#3

01.03.2016, 13:57

Hallo Themenstarter/in :wink1

Bitte ergänze dein Profil noch hinsichtlich deiner Tätigkeit ;)

Bitte lies hierzu die Forenregeln (hier: Ziffer 4.)

foreno-grundlagen.php

Das Berufsfeld ist nach reiflicher Überlegung des Forenteams und aus Erfahrung heraus eine Pflichtangabe. Hierdurch können andere User deinen Kenntnisstand in etwa einschätzen und so eine für dich passendere Antwort geben. Außerdem, so hat uns die Vergangenheit gezeigt, kommt es leider immer mal wieder vor, dass Berufsfremde hier Rechtsrat von uns wollen. Auch dagegen soll die Berufsangabe helfen (weil wir ja merken, wenn sich jemand als ReFa ausgibt, es aber nicht ist :wink:).

Bitte fülle das Feld daher aus, da wir uns ansonsten vorbehalten müssen, dein Thema zu schließen.

Sofern die Berufsangabe bereits vor der Softwareumstellung des Forums erfolgt ist, muss diese wiederholt werden. Die neue Software bringt geänderte Eingabefelder mit sich, so dass die Bezeichnung u.U. nicht im Kurzprofil sichtbar ist.

Das Forenteam bittet die Mitglieder, bis zum Ausfüllen des Berufsfeldes durch den Themenstarter einstweilen nicht zu antworten.

Vielen Dank,

Das Forenteam.
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