Hallo zusammen,
zur Zeit muss ich eine Kollegin vertreten, die sonst die Gesellschaftsangelegenheiten bearbeitet.
Es liegt mir
eine Gesellschafterversammlung über die
Aufhebungs eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages vor.
Die ursprüngliche Fassung hatte eine Laufzeit von 5 Jahren, beginnend 2001 und verlängerte sich jeweils um 1 Jahr.
Der übernommene Verlust belief sich auf EUR 4.031.340. Durch den Verlust bin ich verunsichert.
Welchen Wert setze ich für die Versammlung nach §§ 97 Abs. 1, 108 Abs. 2 , 36 Abs. 1 an?
Bei der dazugehörigen Anmeldung würde ich von EUR 30.000 ausgehen. Sehe ich das richtig?
VielenDank für eine Hilfestellung
Schnellemoni