derselbe Notar
Verfasst: 15.02.2016, 11:59
Es wird hier eine Auflassung beurkundet in Erfüllung eines Vertrages aus dem Jahre 1995. Den zugrunde liegenden Vertrag aus dem Jahre 1995 hat der verstorbene Vater des heutigen Notars beurkundet. Vater und Sohn bildeten früher eine Sozietät. Die Urkunden und Akten des verstorbenen Notars haben wir bis Mitte letzten Jahres verwahrt und dann an das Amtsgericht abgegeben.
Meine Frage ist nun: Ist der verstorbene Vater des heutigen Notars im Sinne des GNotKG noch "derselbe Notar", so dass ich für die Auflassung eine 0,5 Gebühr bekomme oder handelt es sich nicht mehr um denselben Notar (da die Akten zwischenzeitlich an das Amtsgericht abgegeben wurden) mit der Folge, dass ich für die Auflassung eine 1,0 Gebühr bekomme.
Meine Frage ist nun: Ist der verstorbene Vater des heutigen Notars im Sinne des GNotKG noch "derselbe Notar", so dass ich für die Auflassung eine 0,5 Gebühr bekomme oder handelt es sich nicht mehr um denselben Notar (da die Akten zwischenzeitlich an das Amtsgericht abgegeben wurden) mit der Folge, dass ich für die Auflassung eine 1,0 Gebühr bekomme.