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Treuhandgebühr

Verfasst: 26.01.2016, 11:35
von KornkekZ
Hallo,

ich benötige kurz eure Hilfe bezüglich der Treuhandgebühr. Die Bank A fordert im Treuhandauftrag die Summe A an. Die Bank B fordert im Treuhandauftrag die Summen B, C und D an.

Treuhandgebühr für Treuhandauftrag A ist klar.

Handelt es sich bei dem Treuhandauftrag B dann um 3 unterschiedliche Summen oder wird die Treuhandgebühr einmal nach dem zusammengerechneten Betrag (B+C+D) erhoben? Meines Erachtens handelt es sich um einen Treuhandauftrag und somit nach dem zusammengerechneten Wert. Meine Kollegin meint, dass sie im Seminar gelernt hatte, dass es 3 unterschiedliche Gebühren wären (bzw. mit 4 Gebühren wegen des Treuhandauftrages A).

Und nun bin ich verunsichert.

Re: Treuhandgebühr

Verfasst: 26.01.2016, 12:52
von Martin Filzek
Meiner Meinung nach ist das von der Bank B ein Treuhandauftrag, der dann zu einer Gebühr aus den zusammengerechneten drei Werten führt.

Re: Treuhandgebühr

Verfasst: 26.01.2016, 18:10
von larifari
Ich denke, es hängt doch wohl auch davon ab, für wie viele Rechte die Bank B den Treuhandauftrag erteilt hat. Wenn die Bank B wegen eines im Grundbuch eingetragenen Rechtes abzulösen ist und diese dafür die Beträge B, C und D fordert, würde ich diese drei Beträge auch zusammenrechnen. Sind aber z. B. drei im Grundbuch eingetragene Rechte abzulösen und fordert die Bank B die Beträge B, C und D würde ich die Treuhandgebühr aus jedem einzelnen Ablösebetrag berechnen.

Re: Treuhandgebühr

Verfasst: 27.01.2016, 10:33
von köster
Ich schließe mich Martin Filzek an. Laut Anmerkung zu KV 22201 ensteht die Treuhandgebühr für jeden Treuhandauftrag gesondert. Bank B fordert doch schließlich die drei Beträge in nur einem Treuhandauftrag an. Wieviele Grundpfandrechte abzulösen sind, ist meines Erachtens unerheblich. Entscheidend ist, dass nur ein einziger Treuhandauftrag vorliegt.