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KV 32004

Verfasst: 14.01.2016, 13:04
von stinker
Hallo zusammen,

ich habe eine Frage wegen der jetzt drastisch erhöhten Postgebühren:

Lt. KV 32004 kann der Notar die tatsächlich angefallenen Post- und Telekommunikationsdienstleistungen anstelle des Pauschbetrages von 20,00 € berechnen.
Hier ist aber für ein Einschreiben mir Rückschein lediglich der Pauschbetrag von 3,50 € vorgesehen. Ein Einschreiben mit Rückschein kostet jetzt aber zusätzlich zum normalen Porto 4,65 €.

Wie kann ich also verfahren, wenn die Portokosten(z.B. bei einem Kaufvertrag) höher als 20 € liegen??

:thx

Re: KV 32004

Verfasst: 14.01.2016, 16:16
von Meinnameisthase
Immer schön Portobuch führen: Name oder AZ Datum Versandart Betrag

Dann die Kosten pro Gebührentatbestand zusammenzählen und wenn sie höher sind den Betrag einsetzen.

Re: KV 32004

Verfasst: 15.01.2016, 07:45
von Revisor
@Meinnameisthase

Dennoch gilt, dass bei der Einzelberechnung für Einschreiben mit Rückschein nur 3,50 Euro angesetzt werden dürfen. Dies ergibt sich unmittelbar aus dem Wortlaut der Nr. 32004.

"Für Zustellungen mit Zustellungsurkunde und für Einschreiben gegen Rückschein ist der in Nummer 31002 bestimmte Betrag anzusetzen."