Aufhebung Geschäftsführeranstellungsvertrag

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Stine-82
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#1

04.01.2016, 17:26

Hallo!

Ich habe hier einen Vertrag über die Veräußerung von Geschäftsanteilen nebst Aufhebung eines Geschäftsführeranstellungsvertrages.

Die Geschäftsanteilsveräußerung und die Aufhebung des Geschäftsführeranstellungsvertrages sind zueinander gegenstandsverschieden.

Weiß Jemand, welche Gebühr ich für die Aufhebung des Geschäftsführeranstellungsvertrages nehmen muss?

Eine 2,0 Gebühr nach KV-Nr. 21100 oder eine 1,0 Gebühr 21102 Nr. 2 ?????
Martin Filzek
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#2

05.01.2016, 14:54

Ich würde in einen Kommentar zu KV 21102 sehen, habe dies mal in dem gerade auf dem Tisch zunächst liegenden Bormann/Diehn/Sommerfeldt getan und zitiere auszugsweise die Kommentierung von Diehn a.a.O. Rn. 13 ff.: "... Während § 38 Abs.2 Nr. 3 KostO noch die "Wiederaufhebung eines noch von keiner Seite erfüllten Vertrages" voraussetzte, ist in Nr. 21102 Nr. 2 KV nur noch von "Aufhebung" und "Vertrag" die Rede. Der Tatbestand wurde dadurch deutlich erweitert; insbesondere spielt es keine Rolle mehr, ob der Vertrag bereits (teilweise) abgewickelt wurde. ... Werden bei Aufhebung eines Vertrages weitere Vereinbarungen getroffen, zB Regelungen zu Entschädigungsansprüchen, haben diese weiteren Vereinbarungen nicht denselben Beurkundungsgegenstand wie die Aufhebung, § 86 Abs. 2 (Diehn, Notarkostenberechnungen Rn. 304). Für die zusätzlichen Vereinbarungen fällt eine 2,0-Gebühr nach Nr. 21100 K>V an, während die Aufhebungsvereinbarung eine 1,0-Gebühr auslöst. Zu berechnen ist dann nach § 94 Abs. 1.
Die Aufhebung ist von der Vertragsänderung abzugrenzen ..."

Wahrscheinlich wird es richtig sein, für den Anteilsübertragungsvertrag die 2,0-Gebühr zu berechnen und für den Geschäftsführerbestellungs-Aufhebungsvertrag die 1,0 - sofern nicht die in den Kommentierungen genannten Einschränkungen zum Zuge kommen, was nur anhand des genauen Urkundenwortlauts untersucht werden kann.
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