Ich bräuchte noch einmal Hilfe bei einer Wertermittlung.
Folgender Sachverhalt:
A hat zusammen mit ihrem bereits verstorbenen Ehemann zwei Kinder einen Sohn und eine Tochter.
A 58 Jahre übergibt ihren Sohn eine Landstelle mit allen Aktiva und Passiva sowie mit sämtlichen Rechten, Lasten und Verpflichtungen, mögen sie im Grundbuch eingetragen sein oder nicht.
Der Sohn hat A ein lebenlängliches und unentgeltliches Altenteilrecht gemäß § 428 BGB zu gewähren. Dieses Altenteilrecht umfasst folkgende Leistungen:
- Freies Wohnrecht
- freie Heizung, Strom und Wasser und Telefon,
- Pflege in alten und kranken Tagen
B. Pflichteilsverzichtsvertrag
Die Tochter verzichtet hiermit für sich und ihre Abkömmlinge auf sämtliche Erb- und Pflichtteilsrechte auf den Tod von A.
A nimmt den Verzicht an.
Der Verzicht erfolgt gegen Abfindung. Der Sohn verpflichtet sich an seine Schwester als Abfindung für den Erb- und Pflichtteilsverzicht den Betrag in Höhe von 100.000,00 € zu zahlen.
Die Kosten des Pflichtteilsverzichtsvertrages und des Grundstücksübertragungsvertrag trägt im Innenverhältnis der Sohn.
Den Wert der zu übertragenen Landstelle geben die Erschienenen mit 91.624,00 € (4facher Einsheitswert 22.906 x 4)
Der Jahreswert des Altenteilsrechtes beträgt 1.200,00 €.
Ich würde den Wert wie folgt berechnen:
Übergabevertrag § 97 Abs. 1, 3
Altenteilsrecht 1.200,00 € 10= 12.000,00 €
Hinauszahlungsbetrag an Schwester 100.000,00 €
112.000,00 €
Pflichtteilsverzicht Schwester § 102 Abs. 4 22.906,00 €
Wert insgesamt 134.906,00 €