Nachträgliche Zuordnung von Sondernutzungsrechten
Verfasst: 08.12.2015, 10:37
Hallo alle zusammen ,
wir haben hier den Grundbuchantrag nebst -bewilligung bezüglich der (nachträglichen) Zurodnung von Sondernutzungsrechten an Stellpätzen entworfen und die Unterschriften beglaubigt.
Leider sind nicht alle Miteigentümer an einem Termin gekommen, sondern haben die Urkunde in mehreren Terminen unterschrieben. Außerdem haben zuletzt Miteigentümer unterschrieben, die gar keinen Stellplatz zugeordnet bekommen.
Mir fällt die Abrechnung etwas schwer...
Ich würde den Geschäftswert nach §§ 46, 49 GNotKG bestimmen, also grundsätzlich den Wert jedes einzelnen Stellplatzes x Anzahl der Stellplätze.
Wenn jetzt alle zu einem Termin gekommen wäre, wurde ich aus diesem so ermittelten Geschäftswert eine Gebühr nach KV 24102 iVm. 21201 berechnen. Da das aber nicht so ist, würde ich nur für den ersten Termin diese Gebühr berechnen und für die Folgetermine die Gebühr nach KV 25100.
Was mache ich aber mit dem Geschäftswert? Muss ich den aufsplitten nach der Anzahl der Miteigentümer/Stellplätze? Was mache ich dann aber mit den Miteigentümern, die ebenfalls unterschrieben haben, aber keinen Stellplatz zugeordnet bekommen haben?
Vielen Dank für Eure Antworten!
wir haben hier den Grundbuchantrag nebst -bewilligung bezüglich der (nachträglichen) Zurodnung von Sondernutzungsrechten an Stellpätzen entworfen und die Unterschriften beglaubigt.
Leider sind nicht alle Miteigentümer an einem Termin gekommen, sondern haben die Urkunde in mehreren Terminen unterschrieben. Außerdem haben zuletzt Miteigentümer unterschrieben, die gar keinen Stellplatz zugeordnet bekommen.
Mir fällt die Abrechnung etwas schwer...
Ich würde den Geschäftswert nach §§ 46, 49 GNotKG bestimmen, also grundsätzlich den Wert jedes einzelnen Stellplatzes x Anzahl der Stellplätze.
Wenn jetzt alle zu einem Termin gekommen wäre, wurde ich aus diesem so ermittelten Geschäftswert eine Gebühr nach KV 24102 iVm. 21201 berechnen. Da das aber nicht so ist, würde ich nur für den ersten Termin diese Gebühr berechnen und für die Folgetermine die Gebühr nach KV 25100.
Was mache ich aber mit dem Geschäftswert? Muss ich den aufsplitten nach der Anzahl der Miteigentümer/Stellplätze? Was mache ich dann aber mit den Miteigentümern, die ebenfalls unterschrieben haben, aber keinen Stellplatz zugeordnet bekommen haben?
Vielen Dank für Eure Antworten!