Abrechnung Beantragung Hoffolgezeugnis

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noto-fee
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#1

21.10.2015, 17:59

Hallo zusammen,

wir haben hier eine eidesstattliche Versicherung mit dem Antrag auf Erteilung eines Hoffolgezeugnisses beurkundet und zum Landwirtschaftsgericht eingereicht mit dem Antrag, das Hoffolgezeugnis zu erteilen.

Daraufhin hat das Landwirtschaftsgericht eine Stellungnahme der Landwirtschaftskammer eingeholt und uns mit der Bitte um Stellungnahme übersandt. Mein Chef hat dementsprechend eine Stellungnahme abgegeben. Dann hat das Landwirtschaftsgericht einen Termin zur Anhörung der Antragstellerin anberaumt. Diesen Termin hat mein Chef zusammen mit der Antragstellerin auch wahrgenommen.

Jetzt wurde das Hoffolgezeugnis erteilt.

Kann ich jetzt hier außer der Verfahrensgebühr nach Nr. 23300 KV sonst noch was abrechnen? Darf ich für den Gerichtstermin Fahrtkosten und Abwesenheitsgeld abrechnen?

Liebe Grüße,
noto-fee
Notariatsoldie
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#2

24.10.2015, 18:51

Fahrtkosten und Abwesenheitsgeld für den Termin können in jedem Fall in Rechnung gestellt werden.

Für die Teilnahme am Gerichtstermin würde ich eine 0,3 Vollzugsgebühr nach Nr. 22 111 in Rechnung stellen (Vorbemerkungen 2.2.1.1, Abs. 1 Nr. 11).
Jupp03/11

#3

24.10.2015, 19:24

Ob hier weitere Kosten berechnet werden können, hängt zunächst einmal davon ab, welche Fragen die Kammer und -ggf.- zusätzlich das Gericht hatte.
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